Auch ohne Unfall oder Urteil

Heilbronner Richter fordert: Autos von Rasern beschlagnahmen

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Alexander Lobmüller hatte im sogenannten Wollhausprozess einen Raser wegen Mordes verurteilt. Jetzt hat er gemeinsam mit einem Stadtrat einen präventiven Vorschlag gemacht.

Die Stadt Heilbronn soll künftig Autos von Rasern beschlagnahmen, selbst wenn es nicht zu einem Unfall oder Urteil gekommen ist. Das fordern zumindest CDU-Stadtrat Christoph Troßbach und Alexander Lobmüller, Richter am Heilbronner Landgericht. Zuerst hatte die BILD-Zeitung berichtet.

Fahrzeug von Raser beschlagnahmen? Rechtliche Möglichkeiten sind gegeben

Mehrfach das Tempolimit eklatant überschreiten oder die Reifen in der Stadt durchdrehen lassen – das gebe dem Ordnungsamt bereits die Möglichkeit, ein Fahrzeug sicherzustellen. Das sagt Richter Alexander Lobmüller. Er hatte im Prozess um den tödlichen Unfall in der Wollhausstraße ein Mordurteil verhängt. Zudem sagt er, es spiele keine Rolle, ob der Wagen auf den Raser zugelassen sei. Die rechtlichen Möglichkeiten sind laut Lobmüller also gegeben - die Stadt solle diese nun auch umsetzen. 

CDU-Stadtrat Christoph Troßbach sagte dem SWR, Raser würden menschliche Schicksale zerstören. Deshalb müsse die Stadt präventiv den Rasern die Autos so schnell wie möglich wegnehmen. Deshalb habe er der Stadt einen entsprechenden Antrag gestellt, den Richter Lobmüller unterstützt.

In ihrem Antrag berufen sich die beiden auf Paragraf 38 Polizeigesetz zur Beschlagnahme. In einem Raser-Fall in Speyer (Rheinland-Pfalz) hatte die Polizei schon einmal ein Fahrzeug beschlagnahmt. Das Verwaltungsgericht in Neustadt (Rheinland-Pfalz) gab den Beamten im Nachhinein auch recht.

Die 19-jährige Lenkerin dieses Autos wurde bei dem Unfall leicht verletzt.
Auch am Europaplatz in Heilbronn kommt es immer wieder zu Unfällen wegen Rasens.

Autos beschlagnahmen bis Wiederholungsgefahr gebannt ist

Troßbach gibt auch ein konkretes Beispiel: Jemand rast mit 120 durch die Innenstadt und die Polizei stößt dann auf Voreintragungen oder stellt etwa fest, dass derjenige auf Instagram Raser-Videos gepostet hat. Dann sei doch klar, dass eine Wiederholungsgefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Die Behörde kann laut Troßbach das Fahrzeug erst einmal beschlagnahmen, bis keine Wiederholungsgefahr mehr besteht.

Er sagt weiter, es sei bedauerlich, dass das Ordnungsamt bisher noch kein Raser-Auto sichergestellt habe. Das würde Leben retten.

Stadt nimmt Antrag ernst

"Im Interesse der Verkehrssicherheit ist die Thematik sehr wichtig", heißt es von der Stadt auf SWR-Anfrage. Die Verwaltung sei sehr an der Ausschöpfung aller rechtlichen und faktischen Möglichkeiten interessiert. Man wolle sich mit dem Antrag intensiv auseinandersetzen. Dabei werde man sich unter anderem mit der Polizei absprechen. Das werde noch einige Zeit dauern.

Die Stadt verweist darauf, dass die Polizei bereits jetzt Fahrzeuge beschlagnahmt. Dabei geht es um getunte Autos, die Beeinträchtigungen in Sachen Verkehrssicherheit oder Umweltverträglichkeit aufweisen.

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