Am Mittwoch wurde am Heilbronner Landgericht die Anklage gegen den Mann verlesen, der eine 90 Jahre alte Frau in einer Kirche in Heilbronn ausgeraubt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte eine bipolare affektive Störung. Er befindet sich aktuell in einer psychiatrischen Klinik.
Angeklagter nach Ausraster in Kirche eine Gefahr für Allgemeinheit?
Die Staatsanwältin erklärte in ihrer Anklageschrift, dass der Angeklagte wegen seiner Erkrankung zwar in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt sei. Er habe aber volle Entscheidungsfähigkeit. Die Verletzungen der 90-Jährigen habe er billigend in Kauf genommen. Ihm ist bewusst gewesen, dass er die Frau lebensgefährlich hätte verletzen können, heißt es weiter.
Wegen seiner psychischen Erkrankung erkennt die Staatsanwaltschaft eine verminderte Schuldfähigkeit an. Laut Anklageschrift ist der Mann aber weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit. Denn weitere Ausraster seien zu erwarten.
Angeklagter verfasste Entschuldigungsbrief
Der Angeklagte schrieb einen Entschuldigungsbrief an sein Opfer. Diesen übergab sein Verteidiger dem Richter nach Verlesen der Anklage. Laut seinem Verteidiger will sich der Angeklagte vollumfänglich äußern, sofern er sich noch erinnern könne. Die ersten Zeugen, darunter die Seniorin, werden wohl bei einem Termin Anfang März befragt. Dann wird vermutlich auch das Video gezeigt, dass der Angeklagte während seiner Tat filmte.
Seniorin in Kirche ausgeraubt und getreten
Am ersten August im vergangenen Jahr soll der damals 40-Jährige die Seniorin im Heilbronner Deutschordensmünster St. Peter und Paul beleidigt, getreten und anschließend ausgeraubt haben. Zuvor habe er den Mesner der Kirche ebenfalls beleidigt. Der Angeklagte konnte zwar mit der Handtasche der 90-Jährigen fliehen, wurde kurz danach aber von der Polizei am Kiliansplatz festgenommen. Die Frau erlitt eine Platzwunde am Kopf und musste im Krankenhaus behandelt werden.