Wahlzettel für die Kommunalwahl. Darauf ein Papier mit der Aufschrift "ungültig"

Keine Klage gegen das Regierungspräsidium

Stadt Crailsheim wiederholt ungültige Gemeinderatswahl

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Luca Bauer
Luca Bauer

Das Regierungspräsidium hatte die Kommunalwahl in Crailsheim für ungültig erklärt. Jetzt hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit entschieden, keine Rechtsmittel einzulegen.

Nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart die Kommunalwahl in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) für ungültig erklärt hatte, verzichtet die Stadt auf eine Klage. Das hat der Gemeinderat am Montagabend in einer Sondersitzung mit 34 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung entschieden. Damit muss das Gremium im Herbst seine Hauptsatzung ändern, damit es unter rechtssicheren Bedingungen erneut eine Wahl geben kann. Die Stadtverwaltung geht derzeit davon aus, dass dieser Termin aus logistischen Gründen nicht vor März 2025 stattfinden kann.

Gemeinderatswahl in Crailsheim: Keine jahrelange Hängepartie

Im Vorfeld hatte die Stadtverwaltung ausführlich erklärt, dass die Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen die Ungültigkeitserklärung des Regierungspräsidiums nur gering seien und das Prozedere längere Zeit dauern würde. Die Entscheidung des Gemeinderats hat nun den Vorteil, dass schneller neu gewählt werden kann. Denn bis zu einer Neuwahl ist der bisherige Gemeinderat nur geschäftsführend tätig und kann so keine aufschiebbaren Beschlüsse treffen und beispielsweise auch keinen Haushalt beschließen. Nach der Sitzung sagte Oberbürgermeister Christoph Grimmer (parteilos): "Es ist zu begrüßen, dass sich eine so deutliche Mehrheit gegen eine Klage entschieden hat und jene damit den Weg zur Herstellung rechtssicherer - oder zumindest rechtssichererer - Wahlvoraussetzungen ebnet. Anzuerkennen ist insbesondere das Einlenken derer, die sich bislang für einen Fortbestand der aktuellen Verhältnisse eingesetzt hatten."

Crailsheimer Oberbürgermeister hatte im Vorfeld gewarnt

Viermal wurde in Crailsheim im Vorfeld darüber beraten, wie die Gemeinderatswahl mit oder ohne unechte Teilortswahl rechtssicher werden kann. Viermal hat der Gemeinderat gegen eine Veränderung gestimmt. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim allerdings schon die Kommunalwahl 2019 in Tauberbischofsheim für ungültig erklärt. Die sogenannte unechte Teilortswahl soll garantieren, dass kleine Teilorte bei der Sitzverteilung im Gemeinderat berücksichtigt werden. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass die kleinen Ortschaften dadurch mehr Gewicht bekommen können, als ihnen zusteht. In Crailsheim waren laut Oberbürgermeister Christoph Grimmer einzelne Stadtteile rechnerisch mit den ihnen zugewiesenen Sitzen bis zu 70 Prozent überrepräsentiert. Daraufhin gab es zwei Einsprüche. Denen hat das Regierungspräsidium stattgegeben und die Wahl für ungültig erklärt.

Es ist für mich unverständlich, dass einzelne Stadträte trotz vier ausgelassener Möglichkeiten selbst bei diesem Thema noch versuchen, die Verantwortung für die ungültige Wahl der Stadtverwaltung oder der Rechtsaufsichtsbehörde zu übertragen.

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