Bürger hatten die Wahl angefochten - nun hat das Regierungspräsidium ihnen Recht gegeben und die Kommunalwahl in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) für ungültig erklärt. Die Behörde verlange eine Neuwahl, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Demnach hatten Crailsheimer Bürger zwei Einsprüchen gegen die sogenannte unechte Teilortswahl eingereicht.
Crailsheimer OB hatte im Vorfeld gewarnt
Die Unechte Teilortswahl soll garantieren, dass kleine Teilorte bei der Sitzverteilung im Gemeinderat berücksichtigt werden. Kritiker bemängeln, dass die kleinen Ortschaften dadurch mehr Gewicht bekommen können, als ihnen zusteht. Crailsheims Oberbürgermeister Christoph Grimmer (parteilos) hatte vor der Wahl mehrfach davor gewarnt, war jedoch im Gemeinderat mit seinen Bedenken über mehrere Jahre vier Mal gescheitert. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim schon die Kommunalwahl 2019 in Tauberbischofsheim für ungültig erklärt.
Weiteres Vorgehen wird im August entschieden
Der Gemeinderat soll deshalb nun zu einer Sondersitzung am 5. August zusammenkommen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Zur Debatte steht, ob der Rat sich an das Verwaltungsgericht Stuttgart wenden soll. Bis zum Abschluss des Verfahrens würde das bisherige Gremium noch über längere Zeit geschäftsführend agieren.