Der Gemeinderat Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis) hat in der Sitzung am Mittwochabend beschlossen, der Einschätzung der Stadtverwaltung zu folgen. Die rechnet sich nur wenig Chancen aus, dass eine Revision gegen das VGH-Urteil zugelassen werde. Diese Einschätzung teilten jetzt nahezu alle Stadträte.
Änderung der Hauptsatzung steht an
Der Termin für die Wiederholung der Gemeinderatswahl von 2019 hängt nun von mehreren Faktoren ab. Zunächst muss die städtische Hauptsatzung über die Sitzverteilung im Gemeinderat geändert werden. Die sah der VGH in seinem Urteil nämlich als rechtswidrig an.
Der Verwaltungsgerichtshof gab damit einer Bürgerin recht, die ihren Teilort Impfingen mit nur einem Sitz im Gemeinderat Tauberbischofsheim unterrepräsentiert sah.
Crailsheimer Gemeinderat lehnte Abschaffung ab
Das Thema "unechte Teilortswahl" beschäftigte auch andere Kommunen in der Region Heilbronn-Franken - zum Beispiel die Große Kreisstadt Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall).
Dort hatte der Gemeinderat eine Abschaffung abgelehnt. Jetzt kommt das Thema aber nochmals im Herbst in den Gemeinderat, bestätigte ein Sprecher dem SWR Studio Heilbronn. Denn, so der Sprecher, das Urteil sei zwar nur eine inhaltliche Bestätigung, könnte aber rechtliche Konsequenzen auch für Crailsheim haben.
Bürgerversammlung zur unechten Teilortswahl
Die Stadtverwaltung wird demnach voraussichtlich bis zur Sitzung im November eine "Vorlage erstellen, wie die Sitzverteilung angepasst werden könne". Das war die Antwort von Crailsheims Oberbürgermeister Christoph Grimmer (parteilos) auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion bezüglich der VGH-Entscheidung für Tauberbischofsheim.
Im Frühsommer war Grimmer mit seinem Vorhaben, die unechte Teilortswahl in Crailsheim abzuschaffen, an der Mehrheit des Gemeinderates gescheitert. Zuvor war unter anderem in einer Bürgerversammlung aufgezeigt worden, welche Vor- und Nachteile der jetzige Wahlmodus hat.
Unechte Teilortswahl in weiteren Kommunen
Auch die Gemeinde Schrozberg (Kreis Schwäbisch Hall) befasst sich demnächst genauer mit dem Thema der "unechten Teilortswahl". Dort steht 2024 die Gemeinderatswahl an. Vorberaten wurde schon.
In Kirchberg an der Jagst (Kreis Schwäbisch Hall) wurde die unechte Teilortswahl bereits vor vier Jahren mehrheitlich abgeschafft - ohne größere Diskussionen.