Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg am Dienstag

Urteil erwartet: Sind "Freiwillig Tempo 30"-Schilder auf der Halbinsel Höri erlaubt?

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Corinna Scheller
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Thomas Wagner
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Das Verwaltungsgericht Freiburg will voraussichtlich am Dienstag entscheiden, ob Anwohner auf der Halbinsel Höri im Kreis Konstanz "Freiwillig Tempo 30"-Schilder aufstellen dürfen.

Der Streit um die "Freiwillig Tempo 30"-Schilder auf der Halbinsel Höri ist am Montag vor Gericht ausgetragen worden. Das Verwaltungsgericht Freiburg verhandelte darüber, ob Anwohnerinnen und Anwohner die Schilder auf ihren Grundstücken aufstellen dürfen. Das Landratsamt Konstanz hatte angeordnet, die Schilder abzubauen. Eine Entscheidung wird am Dienstag erwartet.

Die privaten "Freiwillig Tempo-30"-Schilder ähnelten zu sehr entsprechenden amtlichen Schildern, so ein Vertreter des Landratsamtes Konstanz zum Auftakt der Verhandlung. Die Anwohner wiederum argumentierten, die Schilder seien in Vorgärten und an Hauswänden angebracht. Eine Verwechslungsgefahr bestehe somit nicht. Unterstützt werden die Kläger von der Deutschen Umwelthilfe.

Ob Klagen zulässig sind, noch nicht sicher

Ob die Klagen überhaupt zulässig sind, sei noch nicht sicher, so der Vorsitzende Richter. Denn das Landratsamt habe bisher nur ein formloses Schreiben mit der Bitte zum Schilder-Abbau verschickt, aber noch keine amtliche Anordnung. Allerdings enthalte das Schreiben die Androhung von Zwangsgeld, so der Umwelthilfe-Anwalt. Und das habe durchaus offiziellen Charakter und könne vor Gericht angefochten werden.

Im Gespräch mit SWR-Moderatorin Marion Kynaß spricht Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe über die Klage und erklärt unter anderem, warum sie für ihn nötig ist:

"Freiwillig 30" steht auf den Schildern, darunter sind rennende Kinder abgebildet. Anwohnerinnen und Anwohner hatten die Schilder entlang der viel befahrenen Landesstraße auf der Halbinsel Höri aufgestellt. Mit der Aktion wollten sie unter anderem Raser auf den Ortsdurchfahrten ausbremsen und dadurch auch den Lärm verringern.

Deutsche Umwelthilfe unterstützt Klagen

Das Landratsamt Konstanz sieht durch die Schilder allerdings die Straßenverkehrsordnung verletzt. Die Behörde ordnete deshalb im vergangenen Jahr an, die Schilder abzubauen, und drohte Zwangsgelder an.

Dagegen klagten einige Anwohner. Unterstützung bekommen sie von der Deutschen Umwelthilfe mit Sitz in Radolfzell (Kreis Konstanz). Die Schilder seien klar von amtlichen Verkehrszeichen zu unterscheiden, heißt es von der Organisation. Sie will mit dieser Musterklage ein bundesweites Grundsatzurteil erreichen.

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