Seit drei Jahren kämpft Michael Breuninger aus Konstanz dafür, eine Photovoltaik-Anlage an seinem Balkon anbringen zu dürfen. Die von der Bundesnetzagentur und den Stadtwerken Konstanz genehmigte Klein-Anlage wurde dann aber von der Mehrheit der Miteigentümer in seiner Hausgemeinschaft abgelehnt.
In einem ersten Urteil entschied das Amtsgericht Konstanz gegen die "Mini-Solaranlage". Damit will sich Breuninger nicht zufrieden geben und strebt eine nächstinstanzliche Entscheidung vor dem Landgericht Karlsruhe an.
Im Mai 2022 ließ Michael Breuninger die kleine Solaranlage trotz Ablehnung der Hausgemeinschaft an seinem Balkon montieren. Der Streit landete vor Gericht: Ohne Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer dürfen keine baulichen Veränderungen am Balkon vorgenommen werden - mit dieser Begründung ordnete das Gericht dem Abbau der Anlage an.
Strom erzeugen mit Balkon-Solar-Anlage
Auf seinem sonnigen Balkon im Obergeschoss des Mehrparteienhauses könne er mit der kleinen Anlage Strom im Wert von 180 Euro pro Jahr gewinnen. In Zeiten der Energiekrise könne nicht die Optik entscheiden. Umweltschutz müsse vorgehen, ist Breuningers Meinung.
Deshalb hat er sich nun an eine höhere gerichtliche Instanz gewandt. Vor dem Landgericht Karlsruhe möchte er prüfen lassen, ob in seinem Fall nicht Klimaschutzziele höher wiegen.