Wenn ein Beschuldigter sich weigert, sein Handy zu entsperren, können Ermittler in bestimmten Fällen Fingerabdrücke nehmen. Das hat das Landgericht Ravensburg in einem Fall entschieden.
Landgericht bestätigt Entscheidung von Amtsgericht Ravensburg
Im konkreten Fall weigerte sich ein Mann, gegen den ermittelt wurde, mit seinem Fingerabdruck sein beschlagnahmtes Handy zu entsperren. Das Amtsgericht Ravensburg ordnete daraufhin an, ihm Fingerabdrücke abzunehmen.
Das Landgericht in Ravensburg bestätigte die Entscheidung, und begründet dies mit §81b Absatz 1 der Strafprozessordnung, der den Ermittlern auch erlaube, Tatortspuren mit Fingerabdrücken von Verdächtigen abzugleichen.
Wie häufig die Polizei bei Ermittlungen Fingerabdrücke zum Entsperren von Handys nutzt, ist unklar. Beim Polizeipräsidium Ravensburg war ein solcher Fall bislang jedenfalls nicht bekannt.