Der Gemeinderat in Schwendi hat in der vergangenen Woche gegen den Plan gestimmt, die ehemalige Fachklinik in Dietenbronn, einem Ortsteil von Schwendi (Kreis Biberach), längerfristig als Unterkunft für Geflüchtete zu nutzen. Das Landratsamt Biberach - als Antragssteller - möchte sein Ziel trotzdem weiterverfolgen. Der nächste Schritt ist nun eine Stellungnahme der Kommune.
Für eine längerfristige Nutzung des Klinikgebäudes als Flüchtlingsunterkunft musste das Landratsamt bereits einen Bauantrag bei der Gemeinde stellen, so eine Sprecherin. Dass dieser Antrag im Gemeinderat abgelehnt wurde, sei im Baurecht zunächst nichts Ungewöhnliches. Das Rathaus in Schwendi müsse nun eine Stellungnahme schreiben, dann werde es weitere Gespräche geben.
Landkreis kann Nutzung als Flüchtlingsunterkunft durchsetzen
Sollte der Bauantrag rechtlich alle Formalitäten erfüllen, könne der Landkreis die längerfristige Nutzung der Klinik als Flüchtlingsunterkunft laut Sprecherin auch gegen den Willen der Kommune durchsetzen. Das Landratsamt sieht kein Problem darin, dass es bei der Entscheidung um den Bauantrag sowohl Antragsteller als auch Prüfbehörde ist. Grundlage der Entscheidung sei allein das geltende Baurecht, so die Sprecherin.
Unmut über Flüchtlingsunterkunft nicht neu
Schon zu Beginn des Jahres hatte die Unterbringung weiterer Geflüchteter in der ehemaligen Klinik bei Anwohnerinnen und Anwohnern für Unmut gesorgt. Damals hatten 170 Geflüchtete in der Unterkunft gewohnt.
Deutlich mehr Geflüchtete als Einwohner Unmut über Flüchtlingsunterkunft in Dietenbronn
Im Kreis Biberach sorgt die Unterbringung von Flüchtlingen in einer leerstehenden Fachklinik für Diskussionen. Im Ort Dietenbronn kommen 170 Geflüchtete auf gut 30 Einwohner.
Grund für den Unmut ist die Sorge um die eigene Sicherheit. Die Anwohner fürchten aber auch eine Überlastung für den Ort und die Gemeinde Schwendi. Darüber hinaus sprechen sie von einer Überforderung für Dietenbronn. Landrat Mario Glaser sagte damals, dass die Alternative sei, Sporthallen mit Geflüchteten zu belegen.