Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) will keine schwimmenden Solar- oder Photovoltaikanlage auf dem See zulassen. Sie hat einen entsprechenden Passus in ihre Bodensee-Richtlinien aufgenommen. Begründet wird die Ablehnung unter anderem mit den ungeklärten ökologischen Auswirkungen solcher "Floating PV-Anlagen" auf Gewässer wie den Bodensee.
Die Stadtwerke Konstanz hatten jüngst beim Landratsamt Konstanz nachgefragt, ob eine solche Anlage die Chance hätte, genehmigt zu werden. Die Behörde lehnte mit Verweis auf die Bodensee-Richtlinien ab.
Ökologische Auswirkungen auf den Bodensee unbekannt
In den Bodensee-Richtlinien der IGKB werden neben den ungeklärten ökologischen Auswirkungen weitere Gründe für die Ablehnung von schwimmenden PV-Anlagen angeführt: der Schutz der Flachwasserzone, die Eingriffe durch Verankerungen, mögliche Havarien sowie Nutzungskonflikte mit Schifffahrt und Fischerei.
Bodensee-Richtlinien in Baden-Württemberg verbindlich
Die Bodensee-Richtlinien der Gewässerschutzkommission sind für die Behörden in Baden-Württemberg rechtlich bindend. Deshalb konnte das Landratsamt in Konstanz nicht anders, als den Stadtwerken eine Absage zu erteilen. In Bayern, Vorarlberg und den Schweizer Kantonen am Bodensee müssen die Richtlinien der IGKB nicht zwingend befolgt werden. Sie werden aber in der Regel umgesetzt, so ein Vertreter der Gewässerschutzkommission gegenüber dem SWR.
2.400 Photovoltaikanlagen in Konstanz am Netz
Die Konstanzer Stadtwerke wollen den Solarausbau in der Stadt voranbringen, so ein Sprecher. Da der See für Solar- und Photovoltaikanlagen nicht in Frage kommt, setzen sie auf andere Flächen wie Dächer oder Äcker. Aktuell sind in Konstanz laut den Stadtwerken fast 2.400 Photovoltaikanlagen in Betrieb. Sie erzeugen etwa ein Zehntel des jährlichen Strombedarfs der Stadt.