Nachdem zwei Wölfe 15 Schafe in der Gemeinde Flums gerissen haben sollen, hat der Kanton St. Gallen den Abschuss eines Wolfes erlaubt. Die Genehmigung zum Abschuss sei aufgrund der eidgenössischen Jagdgesetzgebung erteilt worden, heißt es vom Kanton St. Gallen. Die notwendigen Kriterien seien in diesem Fall erfüllt: So seien auf einer der beiden Alpen zehn Schafe gerissen worden, obwohl dort Herdenschutzhunde im Einsatz waren.
SWR-Reporterin Esther Leuffen berichtet über die Genehmigung für den Wolf-Abschuss:
Der Abschuss sei erlaubt, auch wenn einer der Wölfe ein Weibchen sei - denn laut Wolfsmonitoring gebe es in diesem Sommer keine Jungwölfe. Beide Wölfe seien schon in den Vorjahren im Gebiet der Gemeinde Flums unterwegs gewesen und auch genetisch nachgewiesen worden, heißt es weiter vom Kanton St. Gallen. Die Abschussbewilligung für einen der beiden Wölfe gelte ab sofort für 60 Tage.