Salzstein als Tatwaffe

Mordprozess: Angeklagter zeigt vor Konstanzer Landgericht Reue

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War es Mord aus Habgier? Ein 38 Jahre alter Mann muss sich wegen Mordes ab Montag vor dem Landgericht Konstanz verantworten. Er zeigte vor Gericht Reue über die Tat.

Der 38-jährige Angeklagte äußerte sich am Montag über seinen Verteidiger vor Gericht. Ein 17 Kilogramm schwerer Salzstein soll laut Anklage die Tatwaffe gewesen sein. Damit habe der Angeklagte Anfang Mai in der Wohnung des Opfers in Uhldingen-Mühlhofen auf den Kopf seines 42-jährigen Bekannten eingeschlagen, um an 300 Euro zu kommen, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Der Mann starb eine Woche später im Krankenhaus an seinen Verletzungen.

Angeklagter bereut die Tat

Die Tat hatte der mehrfach vorbestrafte Mann bereits nach seiner Festnahme bei der Polizei im Wesentlichen gestanden. Am ersten Prozesstag ließ er über seinen Pflichtverteidiger mitteilen: er bereue die Tat. Er habe seinen Bekannten nicht töten, sondern nur an dessen Geld im Geldbeutel kommen wollen. Dieser habe ihm immer wieder kleinere Beträge geliehen, wollte das nun aber nicht mehr und hätte sogar Angst vor ihm gehabt.

Schwierige Kindheit und immer wieder Verurteilungen

Der Angeklagte machte auch Aussagen zu seinem Lebenslauf. Er wuchs in schwierigen Familienverhältnissen auf, unter anderem war von sexuellem Missbrauch durch den Vater die Rede. Aber auch von falschen Freunden. Die Schule hatte er abgebrochen und begann mit 15 Jahren, harten Alkohol zu trinken, zu kiffen, und immer wieder straffällig zu werden. Mehr als die Hälfte seines 38-jährigen Lebens hat er in Haft verbracht. Obwohl er immer wieder Hilfe bekam, kam er "draußen" einfach nicht zurecht. Er forderte von seinem Bekannten immer wieder mal Geld, was dieser ihm gab, ohne selbst allzu viel zu haben. Bis der 42-Jährige nicht mehr wollte – was beim Angeklagten zu der - wie er sagte - "Kurzschlusshandlung" führte.

Indizien führen zum Täter

Chatverläufe auf dem Handy des Angeklagten haben das laut Staatsanwaltschaft gezeigt. Weiter sicherten die Ermittler DNA-Spuren am Tatort und orteten Funkzellen vom Handy des Angeklagten. Auch hatte der Angeklagte die EC-Karte des Opfers nach der Tat benutzt. Viele Indizien führten zu ihm und die Ermittler nahmen ihn schließlich wenige Tage später in seiner Wohnung fest.

Der Angeklagte ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin vorbestraft. Wegen Eigentums- und Gewaltdelikten habe er bereits im Gefängnis gesessen. Ein Urteil wird Anfang Dezember erwartet.

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SWR

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