Das Amtsgericht Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen) hat eine 58-jährige Tierhalterin wegen Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Zudem darf sie laut Urteil fünf Jahre lang keine Tiere mehr halten. Das Veterinäramt hatte den Hof der Frau in Mengen im Kreis Sigmaringen vor drei Jahren geräumt, weil dort Tiere unter schlimmsten Bedingungen gehalten wurden.
Die Tiere waren verwahrlost, zahlreiche bereits verendet. Im Prozess ging es um den Tod von 19 Hängebauchschweinen. Angeklagt waren auch drei Söhne und eine Schwiegertochter der Frau, sie wurden freigesprochen.
Tiere starben an Durst, Hunger, Abmagerung und Krankheiten
Obwohl mehrere Familienmitglieder auf dem Hof lebten, sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Frau die Halterin der Tiere war. Wie der Richter gegenüber dem SWR sagte, habe er sie für den Tod von vier der 19 verendeten Schweine verantwortlich gemacht. Untersuchungen an den Kadavern hätten ergeben, dass die Tiere wegen unterlassener Hilfe an Durst, Hunger, Abmagerung und Krankheiten gestorben waren.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau nur eine Bewährungsstrafe gefordert. Angesichts einiger Vorstrafen und einer negativen Verhaltensprognose wollte der Richter die Strafe aber nicht zur Bewährung aussetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.