Justitia-Statue

Acht Monate Bewährungsstrafe

Pferdehalter aus dem Thurgau wegen Tierquälerei verurteilt

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Stefanie Baumann
SWR-Redakteurin Stefanie Baumann Autorin Bild

Das Bezirksgericht Arbon im Thurgau hat einen Pferdehalter aus Hefenhofen wegen Tierquälerei verurteilt. Er bekam eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und muss eine Geldstrafe zahlen.

Ein Pferdehalter aus Hefenhofen im Thurgau ist am Dienstag wegen Tierquälerei zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Franken zahlen, entschied das Bezirksgericht Arbon. Das berichten Schweizer Medien. Der Fall hatte die Behörden seit vielen Jahren beschäftigt. Der Vorwurf: Der Landwirt habe seine 250 Tiere, darunter vor allem Pferde, über Jahre unter schlimmsten Bedingungen gehalten. Das Gericht sprach den 54-Jährigen jedoch in mehreren Hauptanklagepunkten frei.

 

Das Bezirksgericht Arbon blieb weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft Thurgau. Die hatte für den Landwirt aus Hefenhofen wegen mehrfacher Tierquälerei, Zuwiderhandlung gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz sowie wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens eine Haftstrafe von über sechs Jahren und ein Berufsverbot gefordert. Das Gericht sprach den 54-Jährigen zwar der Tierquälerei teilweise schuldig, in den meisten Anklagepunkten wurde der Mann aber mangels Beweisen freigesprochen.

Tierhalteverbot gilt weiter

Wie das Veterinäramt des Kantons Thurgau mitteilte, gilt trotz des Urteils weiter ein Tierhalteverbot für den Landwirt. Es untersage ihm auf unbestimmte Zeit, Tiere zu halten, zu züchten und mit Tieren zu handeln. Dieses Verbot sei vom Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau als auch vom Bundesgericht als rechtmäßig bestätigt.

Schmerzensgeld für den Angeklagten

Das Gericht sprach dem Angeklagten außerdem ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Franken zu. Der Grund: Die Medien hätten durch ihre Berichterstattung seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Im Zusammenhang mit dem Fall standen auch die Behörden in der Kritik. So muss sich der damalige Kantonstierarzt in einem separaten Prozess verantworten.

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