Gericht entscheidet gegen Anwohner

Höri: Umwelthilfe kritisiert Beschluss zu "Tempo 30"-Schildern

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Esther Leuffen
SWR-Redakteurin Esther Leuffen Autorin Bild
Karin Wehrheim
SWR-Redakteurin Karin Wehrheim Autorin Bild

Die Deutsche Umwelthilfe mit Sitz in Radolfzell kritisiert, dass die Schilder "Freiwillig Tempo 30", die Anwohner auf der Bodensee-Halbinsel Höri aufgestellt haben, entfernt werden müssen.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg, dass die Schilder "Freiwillig Tempo 30" auf der Halbinsel Höri (Kreis Konstanz) abgebaut werden müssen, trifft bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Radolfzell auf Unverständnis. Anwohnerinnen und Anwohner hatten die Schilder entlang zweier viel befahrener Landesstraßen aufgestellt. Ob die DUH gegen den Beschluss Beschwerde einlegt, ist noch offen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordere seit Längerem weltweit Tempo 30 innerorts, sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Andere Landkreise, beispielsweise der Bodenseekreis, befürworteten "Freiwillig Tempo 30"-Schilder.

Gericht: "Freiwillig Tempo 30"-Schilder sind leicht zu verwechseln

Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte entschieden, es bestehe die Gefahr, die selbstgemachten Schilder mit amtlichen Schildern zu verwechseln, und drei Eilanträge der Anwohner abgewiesen. Die Größe und Form der Schilder, auf denen auch laufende Kinder zu sehen sind, lasse nicht auf den ersten Blick den eindeutigen Schluss zu, dass es sich um ein privates Wunsch- oder Fantasiebild handele, heißt es in der schriftlichen Begründung der Entscheidung.

Gerade bei ausschließlich fremdsprachigen Verkehrsteilnehmern sei eine Verwechslungsgefahr gegeben, da die Überschrift "Freiwillig" nicht verstanden werde. Auch könnte eine Zulassung der Höri-Schilder weitere Schilder andernorts nach sich ziehen.

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Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten mit der Aktion unter anderem Raser auf den Ortsdurchfahrten der L192 und L193 von Radolfzell-Moos über die Gemeinde Schienen sowie über Gaienhofen und Wangen nach Öhningen ausbremsen wollen. Das Landratsamt Konstanz ordnete allerdings 2023 an, die Schilder abzubauen, und drohte Zwangsgelder an. Dagegen klagten einige Anwohner - mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe Radolfzell. Die Organisation wollte mit der Klage ein Grundsatzurteil erreichen.

Gericht wies Bürger-Klagen schon 2023 ab

Im Oktober 2023 wies das Verwaltungsgericht Freiburg die Klagen der Bürger gegen das Landratsamt ab. Es lägen keine "anfechtbaren Verwaltungsakte" vor, sondern nur eine einfache Aufforderung, die Schilder zu entfernen, so die Begründung damals. Das Landratsamt Konstanz schickte daraufhin im April 2024 den Anwohnern offizielle Bescheide, dass sie die Schilder entfernen müssen. Dagegen reichten die Betroffenen erneut Klage vor dem Verwaltungsgericht ein und stellten Eilanträge.

Die jetzt erfolgte Abweisung der Eilanträge ist laut Verwaltungsgericht noch nicht rechtskräftig. Die Anwohner können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde einlegen.

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