Die von Anwohnerinnen und Anwohnern auf ihren Grundstücken entlang zweier viel befahrener Landesstraßen auf der Halbinsel Höri (Kreis Konstanz) aufgestellten Schilder "Freiwillig Tempo 30" müssen abgebaut werden. Es bestehe die Gefahr, sie mit amtlichen Schildern zu verwechseln, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg und wies drei Eilanträge der Anwohner ab.
Die Größe und Form der Schilder, auf denen auch laufende Kinder zu sehen sind, lasse nicht auf den ersten Blick den eindeutigen Schluss zu, dass es sich um ein privates Wunsch- oder Fantasiebild handele, heißt es in der schriftlichen Begründung der Entscheidung.
Gerade bei ausschließlich fremdsprachigen Verkehrsteilnehmern sei eine Verwechslungsgefahr gegeben, da die Überschrift "Freiwillig" nicht verstanden werde. Auch könnte eine Zulassung der Höri-Schilder weitere Schilder andernorts nach sich ziehen.
Bußgeldbescheide sind verschickt "Freiwillig Tempo 30"-Schilder auf der Höri: Geht es wieder vor Gericht?
Die selbst gebastelten "Tempo 30"-Schilder auf der Halbinsel Höri (Kreis Konstanz) sorgen weiterhin für Aufregung. Der Streit geht mit offiziell verschickten "Beseitigungsanordnungen" nun weiter.
Streit um Tempo-30-Schilder auf der Höri sorgt deutschlandweit für Schlagzeilen
Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten mit der Aktion unter anderem Raser auf den Ortsdurchfahrten der L192 und L193 von Radolfzell-Moos über die Gemeinde Schienen sowie über Gaienhofen und Wangen nach Öhningen ausbremsen wollen. Das Landratsamt Konstanz ordnete allerdings 2023 an, die Schilder abzubauen, und drohte Zwangsgelder an. Dagegen klagten einige Anwohner - mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe Radolfzell. Die Organisation wollte mit der Klage ein Grundsatzurteil erreichen.
Gericht wies Bürger-Klagen schon 2023 ab
Im Oktober 2023 wies das Verwaltungsgericht Freiburg die Klagen der Bürger gegen das Landratsamt ab. Es lägen keine "anfechtbaren Verwaltungsakte" vor, sondern nur eine einfache Aufforderung, die Schilder zu entfernen, so die Begründung damals. Das Landratsamt Konstanz schickte daraufhin im April 2024 den Anwohnern offizielle Bescheide, dass sie die Schilder entfernen müssen. Dagegen reichten die Betroffenen erneut Klage vor dem Verwaltungsgericht ein und stellten Eilanträge.
Die jetzt erfolgte Abweisung der Eilanträge ist laut Verwaltungsgericht noch nicht rechtskräftig. Die Anwohner können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde einlegen.