Bei ähnlichen Kontrollen in der Vergangenheit stand der Alkohol meistens im Mittelpunkt. Jetzt, nach der Legalisierung von Cannabis, hatte die Polizei am Mittwoch Verkehrsteilnehmer auf der B30 bei Laupheim im Visier, die berauscht hinterm Lenkrad sitzen.
Mehrere Zelte, zahlreiche Fahrzeuge und noch mehr Einsatzkräfte. Die Polizei hat einiges aufgeboten für die Verkehrskontrolle. Schließlich ist der Aufwand, um Drogen nachzuweisen, deutlich höher als bei Alkoholkontrollen. Das Maß der Dinge liegt bei 3,5. So hoch, in Nanogramm pro Milliliter Blut, liegt der Grenzwert beim THC, wenn sich Menschen hinters Steuer setzen, die Cannabis konsumiert haben. Nachgewiesen wird die Droge durch einen Urintest. Dafür hat die Polizei auch eine mobile Toilette vor Ort dabei.
Die Polizei führt zunächst Anfangskontrollen durch. Danach werden mutmaßlich auffällige Verkehrsteilnehmer zum Urintest aufgefordert. Diejenigen, die nicht gleich weiterfahren dürfen, sind meistens jung und männlich. Das stellt auch ein junger Autofahrer fest, der ins SWR-Mikro sagt: "Ich bin jung und junge Leute nehmen ja gerne Drogen. Deswegen haben sie gedacht, sie ziehen mich raus." Die Kontrolle findet ein anderer junger Mann grundsätzlich gut. So sei gewährleistet, dass "niemand unter Drogeneinfluss fährt".
Konsum von Cannabis: mit mehr als einem Nanogramm zum Bluttest
Im Urin kann nur nachgewiesen werden, ob der THC-Wert höher als ein Nanogramm liegt. Ist das der Fall, folgt vor Ort ein Bluttest. Wer zum Bluttest muss, muss sein Auto stehen lassen. Denn die Werte im Blut können erst im Lauf der nächsten Tage im Labor festgestellt werden. "Mich holt gleich ein Kumpel ab", sagt ein junger Autofahrer nach dem Urintest. Nach eigenen Angaben hat er Cannabis geraucht, gespürt haben will er die Droge beim Autofahren nicht.
14 Autos müssen stehen bleiben
Die Polizei kontrollierte am Mittwoch von 13 bis 18 Uhr. In der Zeit überprüfte sie 74 Fahrzeuge und 96 Menschen. Davon mussten 14 Verkehrsteilnehmer zur Blutentnahme und damit ihren Wagen stehen lassen. Ob sie den Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut überschritten haben, wird die Auswertung im Labor zeigen.
Nebenbei beanstandete die Polizei vier Gurtverstöße, darunter war ein Kind, das nicht ausreichend gesichert war. Zudem ertappten die Beamten einen Mann, gegen den eine Geldstrafe von 1.100 Euro ausstand. Nachdem er sie beglichen hatte, durfte er weiterfahren.