Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) hat die Aufmerksamkeit in diesem Jahr auf den Kleinen Wasserfrosch gelenkt und ernannte ihn zum Lurch des Jahres 2023. Der Kleine Wasserfrosch sei bisher von der Forschung ein wenig übersehen worden, so die Begründung.
Was den Kleinen Wasserfrosch auszeichnet und wo er bei uns in der Region vorkommt, darüber hat SWR-Moderatorin Rebecca Lüer mit Wildtierökologe Moritz Ott vom Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg gesprochen:
Im Südwesten ist er laut DGHT unter anderem in der Rheinebene und in der Region zwischen Bodensee und Donau vertreten. In der Region Bodensee-Oberschwaben kommt der Kleine Wasserfrosch vor allem in den Moorgebieten vor, so Moritz Ott vom Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg. Er lebt gerne in naturbelassenen Tümpeln oder ruhigen Moorweihern.
Der Kleine Wasserfrosch mag die Stille
Er mag die Stille, kann selbst aber ziemlich laut werden. Wie alle Grünfrösche quakt er rund um die Uhr und bei Sonnenschein besonders laut. Vor allem in diesen Tagen ist er zu hören, da für den Kleinen Wasserfrosch die Paarungszeit begonnen hat. Die Weibchen setzen insgesamt 500 bis 3.000 Eier in mehreren Laichballen ab. Anders als die Braunfrösche lassen sich die Grünfrösche mit dem Laichen bis in den Juli hinein Zeit. Er ist die kleinste Wasserfroschart und wird zwischen 4,5 und 7,5 Zentimeter groß. Meist ist er grasgrün. Es gibt ihn aber auch seltener in blaugrün oder braun.
Hohe Dunkelziffer?
Da der Kleine Wasserfrosch leicht mit anderen Froscharten wie dem Seefrosch verwechselt wird, ist die Bestandsaufnahme oftmals schwierig, so Wildtierökologe Moritz Ott. Es könne also sein, dass es viel mehr oder weniger von seiner Art gibt aufgrund der Verwechslungsgefahr.
Population geht zurück
Der Kleine Wasserfrosch ist laut Nabu nicht im Bestand gefährdet. Die Populationen gehen allerdings anhaltend zurück, so die DGHT. Es fehlen geeignete Laichgewässer und Rückzugsräume. Die Nährstoffüberfrachtung durch Verkehr, Industrie und Landwirtschaft schadet dem Kleinen Wasserfrosch, er gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz als "streng geschützt". Er darf also nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.