Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein Urteil des Landgerichts Augsburg gegen einen Ravensburger Klimaaktivisten gekippt. Er war wegen übler Nachrede und Hausfriedensbruch zu drei Wochen Jugendarrest verurteilt worden. Nun ist er wieder frei. Die Karlsruher Richter ordneten eine neue Verhandlung am Amtsgericht Augsburg an.
Ravensburger Klimaaktivist kletterte auf Regierungsgebäude in Augsburg
Der junge Mann hatte wiederholt Bäume in Ravensburg besetzt und im Herbst 2022 Aktivistinnen und Aktivisten in Augsburg unterstützt. Sie wollten verhindern, dass für eine Stahlwerk-Erweiterung bei Augsburg ein Waldstück gerodet wird und kletterten auf das Gebäude der Regierung von Schwaben. Dort entfalteten sie ein Banner mit der Aufschrift: "Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!". Des Weiteren unterstellten die Klimaaktivsten in einer Erklärung dem Regierungspräsidenten, er habe für die Genehmigung Geld angenommen. Das Landgericht Augsburg sah darin den Tatbestand der üblen Nachrede und verurteilte die Aktivisten unter anderem zu Jugendarrest.
Der Ravensburger Aktivist legte gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde ein und hatte Erfolg. Das Urteil verletze das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht, denn der Bannerspruch trage zur Bildung der öffentlichen Meinung bei. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass damit nicht entschieden sei, ob die Aussage über den hohen Regierungsbeamten zulässig gewesen sei. Auf den Aspekt des Hausfriedensbruchs gingen die Karlsruher Richter in der Entscheidung nicht im Detail ein. Der Tatbestand der Beleidigung sei bislang auch nicht Teil des Verfahrens gewesen. Wie der Klimaaktivist mitteilte, wurde er noch am Donnerstag aus dem Jugendarrest entlassen.