Das baden-württembergische Justizministerium hat am Dienstag neue Regeln für die Aufnahme von Flüchtlingen in Städten und Kommunen beschlossen. Danach ist nun festgelegt, wie viele Geflüchtete Stadt- und Landkreise zusätzlich aufnehmen müssen, wenn es dort auch eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) gibt.
Entlastung bei vorhandener Erstaufnahmeeinrichtung
Schon bislang gilt: Ein Landkreis, in dem sich eine LEA befindet, bekommt weniger Asylsuchende zur sogenannten vorläufigen Unterbringung zugewiesen. Laut Justizministerium gibt es für diese Zuteilung jetzt eine Rechenformel, die eine jährliche Entlastung von 20 Prozent bringen soll.
Wenn ein Stadt- oder Landkreis also eine LEA mit einer geplanten Belegungszahl von 1.000 Menschen baut, würde sich die Verpflichtung zur Aufnahme und Anschlussunterbringung von Asylsuchenden um 200 Personen pro Jahr reduzieren. In Baden-Württemberg sind derzeit mehrere neue Standorte für eine Erstunterbringung im Gespräch.
BW-Städtetag gehen die neuen Regeln nicht weit genug
Der baden-württembergische Städtetag reagierte verhalten auf die neuen Regelungen des Justizministeriums und forderte "passgenaue Lösungen". Zwar begrüße man grundsätzlich die Pläne, die Zahl der Erstaufnahmeeinrichtungen im Land zu erhöhen und deren Standorte zu entlasten - allerdings sind laut Vorstand Ralf Broß die örtlichen Gegebenheiten entscheidend, damit die Kommunen die anfallenden Aufgaben bewältigen können.
Hier vermisst Broß Maßnahmen des Landes. Als Beispiel nennt er die Stadt Baden-Baden: Dort habe man bereits über 3.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen, obwohl bei einer landesweit gleichmäßigen Verteilung weniger als 1.000 Geflüchtete auf die Stadt entfallen wären. "Diese deutliche Überlastung belastet den Wohnungsmarkt und die Integrationsangebote", so Broß. Dementsprechend sollten Kommunen, die überproportional viele Geflüchtete aufnehmen, bei der Zuweisung weiterer Asylbewerber und Asylbewerberinnen entlastet werden.
Außerdem fordert der Städtetag, dass auch die infrastrukturellen Herausforderungen bei der Flüchtlingsaufnahme berücksichtigt werden sollten. Dazu sei eine Unterstützung des Landes nötig - etwa bei der Bereitstellung von Schul- und Kitaplätzen sowie Sportangeboten und erweiterten Kapazitäten in der Ausländerbehörde.