Rund 700 Bundestagsabgeordnete waren heute nicht in der Lage, sich auf ein Sterbehilfe-Gesetz zu einigen. Zwei Gesetzesentwürfe lagen vor, doch der eine Vorschlag war aus Sicht vieler Politiker zu streng und der andere zu weitgehend.
Also kein Gesetz. Das ist meiner Meinung nach eine Ohrfeige und herber Schlag für alle Betroffenen und ihre Angehörigen, die mit Sicherheit große Hoffnungen auf diesen Donnerstag gesetzt hatten.
Bereits vor drei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ausdrücklich anerkannt. Die Freiheit, sich selbst zu töten, umfasst demnach auch die Freiheit, sich dafür Hilfe bei Dritten zu holen. Das ist drei Jahre her und noch immer schafft es der Gesetzgeber nicht, die Gesetzeslage zu ändern.
In der Bundestagsdebatte ging es vielfach um Menschen, die aus einer finanziellen Notlage heraus beschließen, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Mit diesem Szenario wurde erfolgreich am Thema vorbeigeredet. Denn eine Sterbehilfe für solche Fälle haben beide Gesetzesvorlagen ausgeschlossen.
Aus meiner Sicht hätte man auch erstmal eine gesetzliche Möglichkeit für sterbenskranke oder unheilbar-erkrankte Menschen schaffen können, um ihnen Leid und Schmerzen zu ersparen, wenn sie es wollen. Allerdings haben diese Betroffenen in der Politik keine große Lobby und die Wähler von morgen sind sie auch nicht.
Stattdessen haben sich die Abgeordneten darauf geeinigt, dass sie die Suizidprävention stärken wollen. Alles, was es hier in Deutschland schon gibt, soll noch besser werden bzw. mit mehr Geld unterstützt werden. Vor allem die Forschung und die Beratung. Und so richtig und sofort geholfen wird einem laut Vorlage nur, wenn man schon einen Suizidversuch gemacht hat. Dann soll stationär und ambulant alles aufgefahren werden, was Medizin, Psychiatrie und Sozialwesen zu bieten haben. Für diesen Beschluss haben die Abgeordneten immerhin all ihren Mut zusammengenommen und mit großer Mehrheit dafür gestimmt.