So hat eine Frau wegen einem offenen Fahrzeugfenster 15 Euro Bußgeld aufgebrummt bekommen. Und das hätte sogar noch teurer werden können, erklärt Sandra Karch aus der SWR1 Verkehrsredaktion: "Paragraph 14 der Straßenverkehrsordnung regelt die 'Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen' und da steht, dass Kraftfahrzeuge 'gegen unbefugte Benutzung zu sichern' sind."
Und genau darum gehe es. Die Frau sei ausgestiegen, weggegangen und habe ihr Fahrzeug mit offenen Fenstern zurückgelassen, ohne dass sie in Sichtweite war. Die Fenster waren mehr als "einen Spalt breit" offen, es hätte also problemlos jemand in ihr Auto rein greifen können und zum Beispiel die Handbremse lösen können.
Mit dem Verwarnungsgeld von 15 Euro ist die Frau noch gut weggekommen, so Karch. Denn die Polizei wäre zudem befugt gewesen, ihr Auto abzuschleppen, weil es nicht ausreichend verschlossen war. Dann wären die Kosten noch höher gewesen!
Auch Monika Gaß vom ADAC Pfalz rät im Gespräch mit SWR1 Moderator Michael Lueg dazu, lieber alles zu verschließen:
Wer in Sichweite bleibt, bekommt kein Bußgeld
Wäre die Frau in Sichtweite zu ihrem Auto gewesen, hätte es kein Bußgeld gegeben. So verlassen beispielsweise Paketzusteller auch oft ihre Fahrzeuge, ohne die Fenster zuzumachen.
Wenn jedoch alle anderen Sicherungen da sind – Autoschlüssel abgezogen und Handbremse festgezogen – gibt es nichts zu beanstanden. Die Fahrer sind in Sichtweise und könnten jederzeit eingreifen.
Unterschied zwischen "einem Spalt offen" und "weit offen"
Wichtig ist auch: Wenn man das Fenster "einen Spalt breit" offen lässt, wird man nicht verwarnt. Ist das Fenster aber so weit auf, dass andere einfach reingreifen können, dann kann ein Bußgeld verhängt werden.
Verdeck beim Cabrio lieber schließen
Bei Cabrios braucht das Verdeck nicht geschlossen zu werden, wenn jede andere Sicherung verwendet wurde, sagt Paragraf 14. Ein Verwarngeld wird erst fällig, wenn die Türen nicht verriegelt sind oder der Schlüssel noch im Zündschlüssel steckt.
Verkehrsredakteurin Karch gibt aber zu bedenken: Die Versicherung zahlt oft nicht, wenn das Auto bei "unzureichender Sicherung" entwendet wird. Also, lieber Verdeck zu – die meisten lassen sich eh auf Knopfdruck verschließen.