Sophie Meccia, Redakteurin beim Magazin Finanztest, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
SWR1: Was muss ich beachten, wenn ich als Einzelkind das Haus meiner Eltern erbe?
Sophie Meccia: Wenn man als Einzelkind Alleinerbe ist, hat das schon mal einen ganz entscheidenden Vorteil. Man darf nämlich ganz allein entscheiden und muss sich nicht mit anderen abstimmen. Man kann also selbst einziehen, man kann vermieten oder auch verkaufen.
Testament kann Streit verhindern
SWR1: Das heißt, wenn ich Geschwister habe, gelten besondere Regeln bei Erbengemeinschaften. Welche sind das?
Meccia: Der Punkt ist da, dass alle gemeinsam erben und dass allen alles gehört – und zwar gemeinsam. Das bedeutet, dass nicht einer alleine Entscheidungen treffen kann und man sich halt immer abstimmen muss. Das sorgt für einiges Konfliktpotenzial, weil nicht immer alle an einem Strang ziehen.
Oftmals ist es so, dass zum Beispiel die Geschwister unterschiedlich emotional mit dem Haus verbunden sind. Dann kann es zu Streit kommen und im schlimmsten Fall droht bei Immobilien eine sogenannte Teilungsversteigerung. Vor der sollte man sich aber ein bisschen in Acht nehmen, weil bei einer Versteigerung meistens oder oft nicht die Preise erzielt werden, die man bei einem Verkauf erzielen könnte.
Eigentum verpflichtet ab dem Todesfall
SWR1: Eigentum verpflichtet. Ab wann bin ich wirklich verantwortlich für die Immobilie, die ich geerbt habe?
Meccia: Schon ab dem Todesfall und das ist manchmal problematisch, weil man dann für eine Immobilie verantwortlich ist, die vielleicht kilometerweit entfernt vom eigenen Wohnort liegt. Aber man ist trotzdem gleich in der Pflicht. Das heißt, wenn irgendetwas passiert – zum Beispiel ein Sturm Dachziegel vom Dach weht – muss man sich gleich darum kümmern.
SWR1: Wie lange hat man Zeit zu entscheiden, ob man zum Beispiel das Haus behalten oder lieber verkaufen will?
Meccia: Da gibt es erfreulicherweise keine Frist. Man hat genug Zeit, die Pro- und Contra-Argumente abzuwägen. Was man allerdings bedenken sollte ist, dass man die Immobilie nicht so lange leer stehen lassen sollte. Das führt auf jeden Fall zu einem Wertverlust.
Steuern im Erbfall
SWR1: Was kommen für Kosten auf mich zu, wenn ich vererbe, die Erbschaftssteuer mit eingerechnet?
Meccia: Wenn man etwas zu vererben hat, können Kosten für den Rechtsanwalt oder Notar anfallen, wenn man ein Testament erstellen lassen möchte. Die Erbschaftsteuer wird erst fällig, wenn man schon verstorben ist und das kommt dann auf die Erben zu. Dabei bestimmt das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Verstorbenem, wie hoch die Erbschaftssteuer ist.
Das gilt auch für den Wert der Erbschaft – je enger man verwandt ist, umso günstiger kommt man dabei weg. Eine Sache ist auch ganz wichtig: Man hat einen bestimmten Freibetrag und bleibt die Erbschaft in dessen Rahmen, wird überhaupt keine Erbschaftssteuer fällig.
SWR1: Könnte man das dadurch lösen, dass man ein Haus oder eine Ferienwohnung bereits zu Lebzeiten vererbt oder verschenkt?
Meccia: Ja, das kann man tatsächlich durch eine Schenkung lösen. Im Grunde genommen fallen da dieselben Steuern an und sind im selben Gesetz geregelt. Der entscheidende Vorteil ist, dass man bei einer Schenkung die Freibeträge, die man hat, alle zehn Jahre aufs Neue nutzen kann. Das heißt, wenn man wirklich vermögend ist, kann man Teile seines Vermögens zu einem bestimmten Tag schon verschenken. Man bleibt dabei innerhalb des Freibetrages des Beschenkten und kann alle zehn Jahre das Ganze wiederholen. Dabei gilt, früh genug mit dem Schenken anzufangen.
Das Gespräch führte SWR1 Moderator Frank Jenschar.
Das vollständige Gespräch können Sie oben im Audio anhören.
Weitere Informationen zum Thema Immobilie erben, finden Sie bei der Stiftung Warentest.