Vierzig Stunden pro Woche arbeiten und trotzdem nicht davon leben können? Viele Erwerbstätige in Deutschland kommen mit ihrem Gehalt nicht über die Runden. Wer weniger als 2.284 Euro brutto im Monat verdient, gilt in Deutschland als Geringverdiener. Damit hat man weniger als zwei Drittel des mittleren Monatseinkommens in Deutschland zur Verfügung.
Gehalt mit Hartz IV aufstocken
Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist nicht nur für Menschen ohne Arbeit vorgesehen. Als Daumenregel gilt: Wer weniger als 1.200 Euro brutto im Monat zur Verfügung hat, kann mit Hilfen aus Hartz IV rechnen. Der Staat gleicht die Differenz vom Gehalt zum - vom Bund festgelegten - Existenzminimum aus. Damit lässt sich das Einkommen aufstocken. Den Antrag dafür kann man direkt beim zuständigen Jobcenter stellen.
Zusätzliche Hilfen für Schwangere und junge Menschen
Zusätzlich gibt es weitere Beihilfen, die man individuell beim Jobcenter beantragen kann. Beispielsweise können Schwangere Geld für eine Erstausstattung beantragen. Auch körperlich beeinträchtigte Menschen oder diejenigen, die in die erste eigene Wohnung ziehen, können finanzielle Hilfen beantragen.
Da Familien besonders hohe Ausgaben haben, gibt es zusätzlich das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Hier können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen Zuschüsse für Schulkosten und Freizeitausgaben bekommen. Den Antrag stellt man bei der zuständigen Stadtverwaltung oder beim Landratsamt.
Statt Hartz IV: Wohngeld & Kinderzuschlag
Wer keinen Anspruch auf Hartz IV hat, kann mit einem Antrag auf Wohngeld oder Kinderzuschlag sein Einkommen aufbessern. Beide Hilfen kann man nur bekommen, wenn man kein Hartz IV bezieht. Sie lassen sich nicht kombinieren. Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es kann entweder als Mietzuschuss bei Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss bei Wohneigentum genutzt werden. Ob man den Zuschuss bekommt, hängt vom Einkommen, dem Wohnort und der Zusammensetzung des Haushalts ab. Den Antrag stellt man beim zuständigen Wohnungsamt.
Ab einem Einkommen von 600 Euro bei Singles bzw. 900 Euro bei Paaren ist es für Familien möglich einen Kinderzuschlag bei der Familienkasse zu bekommen. Dieser soll helfen, nicht in Hartz IV abzurutschen. Wenn man nicht über einer Höchsteinkommensgrenze liegt, kann man pro Kind bis zu 209 Euro im Monat bekommen. Der Zuschlag ist unabhängig vom Kindergeld, kann aber nur beantragt werden, wenn das Kind im Elternhaushalt lebt und die Familie noch kein Hartz IV bezieht.
Zuschüsse für Krankenkasse, Zahnersatz und Härtefälle
Für Selbstständige kann es hilfreich sein, anstatt Hartz IV einen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beim Jobcenter zu beantragen. Denn Selbständige sind oft privat versichert und zahlen somit deutlich höhere Beiträge als gesetzlich Versicherte. Der Zuschuss gilt als Alternative zu Hartz IV.
Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es Härtefallanträge, mit denen das Jobcenter Sonderausgaben wie Zahnersatz, orthopädischen Geräte, Einlagen oder sonstige unvorhergesehene Ausgaben bezuschussen kann.
Schnelle Hilfe bei Wohlfahrtsverbänden
Eine weitere Anlaufstelle sind die verschiedenen Wohlfahrtsverbände. Die evangelische Diakonie, katholische Caritas oder die Arbeiterwohlfahrt AWO bieten kostenlose und schnelle Hilfen an. Auch beim Deutschen Roten Kreuz oder dem Paritätischen werden umfangreiche Beratungen und Leistungen zur Existenzsicherung angeboten.
Neben den Verbänden bieten auch Städte und Gemeinden Rabatte und Unterstützungen an. Auf den jeweiligen Internetseiten gibt es Informationen zu etwaigen Vereinsrabatten und Gutscheinkarten für Kultur- und Freizeitangebote.