Ab Montag, dem 18. März 2024, können in Deutschland alle Bürgerinnen und Bürger ihre Haltung zur Organspende in einer bundesweiten Online-Datenbank eintragen.
So funktioniert das zentrale Organspende-Register
In Deutschland gilt, dass die Person, die nach ihrem Hirntod Organe spenden will, zu Lebzeiten ihre Entscheidung abgeben muss - oder dass ein enger Angehöriger das für sie nach dem Tod tut. Das soll ab jetzt einfacher werden, und zwar mit dem zentralen online Organspende-Register.
Unter der Internetadresse www.organspende-register.de kann man dann seinen Willen zur Organspende rechtssicher, freiwillig und kostenlos hinterlegen. Voraussetzung ist allerdings, dass man über einen Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN verfügt. Doch Ärzte bezweifeln, dass das zu mehr Spenden führen wird.
Noch immer zu wenig Organspenden in Deutschland
Zurzeit warten rund 8.400 Menschen in Deutschland auf ein neues Organ. Bei der Zahl der Organspender gilt Deutschland im europäischen Vergleich nach wie vor als eines der Schlusslichter, obwohl die Zahl der Organspenden nach der Pandemie um ganze zehn Prozent angestiegen ist.
Mit diesem Zuwachs liegt die Zahl der gespendeten Organe wieder ungefähr auf dem Niveau vor der Pandemie. Während der Pandemie ging die Zahl deutlich zurück. Die Zunahme wird unter anderem aber auch mit der besseren Stellung von Transplantationsbeauftragten in den Kliniken erklärt. Das sind Ärzte, deren Aufgabe es ist, Menschen über Organspenden aufzuklären.
Aktuell besitzen hierzulande 40 Prozent der Menschen einen Organspendeausweis. Genug sei das trotz des Anstiegs 2023 aber trotzdem nicht, warnt Axel Rahmel, Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Das Online-Organspende-Register soll diese Zahl nun möglichst erhöhen.
Tag der Organspende Zu wenig Organspenden in Deutschland
Mehr als 8500 Menschen warten in Deutschland derzeit auf ein Spendeorgan - viele davon vergeblich. Wie kann man die Spendenbereitschaft erhöhen?
Ab welchem Alter kann man Organe spenden?
Die Zustimmung zur Organspende ist ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Ein Widerspruch kann bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen. Ein Höchstalter, bis zu dem eine Organspende möglich ist, gibt es nicht. In Italien wurde 2022 sogar die Leber einer Hundertjährigen erfolgreich transplantiert. Auch wichtig: Eine einmal hinterlegte Entscheidung kann jederzeit geändert und widerrufen werden.
Technische Hürden beim Organspende-Register
Ab jetzt ist es möglich, die eigene Haltung in dem Online-Organspende-Register zu dokumentieren. Aber Interessierte können sich zunächst nur dann eintragen, wenn sie einen Personalausweis mit Onlinefunktion und Pin besitzen. Die Hürden für nicht-technikaffine Menschen sind also hoch. Das kritisiert auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz.
Ursprünglich war geplant, dass man sich auch über die Bürgerämter der Kommunen eintragen kann. Dieser einfache Zugang scheitert allerdings an der fehlenden technischen Ausstattung der Ämter.
Diese Informationen werden im Organspende-Register abgefragt
Im Online-Organspende-Register lassen sich im Prinzip dieselben Dinge eintragen wie beim Organspendeausweis auch. Nach Eingabe der E-Mail-Adresse und der Versichertennummer gibt es fünf Optionen zur Auswahl: Zunächst wird abgefragt, ob man zur Organ- und Gewebespende nach dem Eintreten des Hirntods bereit ist oder ihr widerspricht.
Ist man dazu bereit, dann kann man auch einschränken, welche Organe entnommen werden dürfen. Oder man erlaubt nur die Entnahme bestimmter Organe und Gewebe – die lassen sich aus einer Liste auswählen. Und es ist auch möglich, jemanden anzugeben, der nach dem eigenen Tod darüber entscheiden soll.
Nach dem Absenden erhält man dann per E-Mail eine Erklärungs-ID. Mit dieser ID lässt sich diese Eintragungen jederzeit ändern oder auch löschen. Der digitale Eintrag sei sicher, betont das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – starke Sicherheitsmaßnahmen würde die sensiblen Daten schützen.
Weitere Erleichterungen für Registrierung zur Organspende geplant
Ab Juli 2024 sollen dann berechtigte Entnahmekrankenhäuser im Register nach den Organspende-Erklärungen suchen können. Und zwar, wenn der Tod eines möglichen Organspenders festgestellt worden ist oder unmittelbar bevorsteht.
Bis spätestens zum 30. September sollen Krankenversicherte ihren Willen auch direkt mit einer eigenen Gesundheits-ID, die durch die jeweilige Krankenkasse bereitgestellt wird, im Organspende-Register eintragen können. Daneben bleibt übrigens auch der analoge Organspendeausweis gültig.
Auf der Informationsseite zum Online-Organspende-Register wird ausdrücklich empfohlen, vorhandene Organspendeausweise mindestens bis Januar 2025 zu behalten. Weiter steht dort: “In jedem Fall sollten Sie immer auch Ihre nächsten Angehörigen über Ihre Entscheidung und deren Dokumentation informieren. Das schafft zusätzlich Klarheit und Sicherheit.”
Der Organspendeausweis bleibt also gültig. Und auch Patientenverfügung oder andere schriftliche Erklärungen können weiter neben dem Organspende-Register für die Dokumentation der Entscheidung genutzt werden. Liegen mehrere Dokumente vor, so gilt immer das jüngste.
Widerspruchlösung könnte für deutlich mehr Organspenden sorgen
Ärztevertreter – wie zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V.– bemängeln, dass es Jahre dauern wird, bis sich genügend Menschen im Register eingetragen haben und befürworten stattdessen mehrheitlich eine Widerspruchslösung. Dadurch wäre jeder Bürger ein potenzieller Organspender – außer, er würde dem ausdrücklich widersprechen. Solche Widerspruchsregister gibt es in vielen Ländern Europas, zum Beispiel in Belgien, Österreich, Spanien und Ungarn, aber auch in Italien, Schweden und der Türkei.
Spitzenreiter in Sachen Organspende ist seit Jahren Spanien – mit deutlichem Abstand auf alle übrigen Länder. Den Erfolg führt die nationale spanische Organspendeorganisation aber vor allem auf Experten-Teams zurück, die es in jedem größeren spanischen Krankenhaus gibt und die sich intensiv um Organspenden kümmern.