Jugendschutzgesetz von 1952 auf dem Prüfstand

„Begleitetes Trinken“ – verbieten oder erlauben?

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Das Jugendschutzgesetz erlaubt 14- und 15-Jährigen in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Sekt zu trinken, wenn Sorgeberechtigte dabei sind. Das sei zu früh, warnen Mediziner. Was sagen Experten und die rheinland-pfälzische Familien- und Jugendministerin Katharina Binz dazu?

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Autor/in
SWR