Das Jugendschutzgesetz erlaubt 14- und 15-Jährigen in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Sekt zu trinken, wenn Sorgeberechtigte dabei sind. Das sei zu früh, warnen Mediziner. Was sagen Experten und die rheinland-pfälzische Familien- und Jugendministerin Katharina Binz dazu?