Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt, bei der immer mehr Menschen ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Durch den vorgezogenen Wahltermin kommt es nun zu kürzeren Fristen.
Die Vorbereitungen für die Briefwahl laufen auf Hochtouren – auch in der Verbandsgemeinde Maikammer. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl herrscht Zeitdruck. Um den zu reduzieren, hatte die Gemeinde eine besondere Idee, erzählt Gabriele Flach, die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde: "Wir haben uns dafür entschieden, dass wir Boten einsetzen, damit das alles zeitlich auch hinhauen wird. Das sind Leute, die die Örtlichkeiten sehr gut kennen, die auch zeitlich sehr gut verfügbar sind. Der Bote holt bei uns die Unterlagen ab und fährt dann zu den Wählerinnen und Wählern und wirft sie dort in den Briefkasten ein."
Die Boten in der Verbandsgemeinde im Kreis Südliche Weinstraße werden viel zu tun bekommen – denn von den rund 6.000 Wahlberechtigten wird wohl jeder Zweite per Brief wählen. Für die Briefwahl entscheiden sich immer mehr Menschen in Rheinland-Pfalz.
Wo kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Um an der Briefwahl teilzunehmen, brauchen Wahlberechtigte einen Wahlschein. Den können sie schriftlich bei der Gemeinde ihres Wohnsitzes beantragen oder persönlich dort abholen, erklärt Marcel Hürter: "Der einfachste Weg, um an der Briefwahl teilzunehmen und um seinen Wahlschein zu bekommen, ist, dass man die Wahlbenachrichtigung durch die Gemeinde abwartet und dann zum Beispiel mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder mit dem Formular die Briefwahl ganz komfortabel beantragt."
Die Gemeinde benötigt dafür den vollen Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift und die Unterschrift des Briefwählers. Die Wahl findet am Sonntag, dem 23. Februar statt. Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung ist am Freitag vor der Wahl – bis 15 Uhr. Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Wahlbüro beantragt, vor Ort ausgefüllt und dort abgegeben werden.
Wann erhalte ich meine Briefwahlunterlagen?
Auch wer die Briefwahlunterlagen schon beantragt hat, erhält sie erst Anfang Februar, erläutert Gabriele Flach: "Die Entscheidung über die zugelassenen Parteien und die Kandidaten, die fällt erst (endgültig) am 30. Januar. Dann werden alle Dokumente wahrscheinlich am 31. Januar in Druck gehen, zum Beispiel die Stimmzettel." Etwa zwischen dem 6. und dem 10. Februar sollen die Antragsteller dann die Briefwahlunterlagen erhalten.
Bis zum Wahltag bleiben also nur rund zwei Wochen zum Wählen. Deshalb raten Experten: Die Wählerinnen und Wähler sollten die Briefwahlunterlagen am besten sofort ausfüllen und abschicken.
Wie sicher ist die Briefwahl?
Vor allem Politikerinnen und Politiker der AfD behaupten immer wieder, die Briefwahl sei nicht sicher. Wahlleiter aber sagen: Die Wahl per Brief ist genauso sicher wie der Urnengang. "Die Sicherheitsmechanismen sind insbesondere die Versicherung aller Abstimmenden an Eides statt und die beiden Umschläge, die das Wahlgeheimnis schützen. Und: Missbrauch ist strafbar. Wir haben gute Erfahrungen in Rheinland-Pfalz mit der Briefwahl. Insofern sehe ich da keine Probleme", sagt Landeswahlleiter Marcel Hüter.
Einige Kritiker haben auch verfassungsrechtliche Bedenken, weil der Anteil der Briefwähler immer größer wird. Das gefährde zum Beispiel die Freiheit oder auch das Wahlgeheimnis – beides könne bei der Briefwahl zuhause nicht kontrolliert werden. Doch das Bundesverfassungsgericht hatte bei mehrmaliger Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Briefwahl keine Beanstandungen und die Briefwahl jeweils für verfassungskonform erklärt. Die "Allgemeinheit der Wahl", also eine möglichst hohe Wahlbeteiligung, wurde dabei durch das Bundesverfassungsgericht jeweils höher bewertet als eine drohende Gefährdung des Wahlgeheimnisses.
Die Briefwahl gilt als sicher, auch weil sie seit etlichen Jahren eingeübte Routine ist und Kommunen, wie die Verbandsgemeinde Maikammer, gut vorbereitet sind, sagt Verbandsbürgermeisterin Gabriele Flach – auch wegen der Boten: "Wir schicken die Boten spätestens eine Woche vor der Wahl dann los. Wir hoffen, dass die Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden können, bei den Wählerinnen eintreffen und vor allem hoffe ich als Demokratin natürlich auf eine hohe Wahlbeteiligung." Entscheidend ist: Am Wahltag müssen die ausgefüllten Wahlunterlagen spätestens um 18 Uhr der zuständigen Stelle vorliegen – nur dann zählt die Briefwahlstimme.
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Warum gibt es die Briefwahl?
Die Briefwahl sollte ursprünglich eine Ausnahme sein. Sie wurde in Deutschland zur Bundestagswahl 1957 eingeführt, weiß Marcel Hürter, der Landeswahlleiter in Rheinland-Pfalz: "Das Ziel, das der Gesetzgeber mit der Einführung der Briefwahl verfolgt hat, war sicherlich, die Wahl zu erleichtern und dadurch die Wahlbeteiligung zu erhöhen."
Mit der Briefwahl wurde die Sicherstellung der "Allgemeinheit der Wahl" weiter verbessert. Das ist einer der fünf Wahlrechtsgrundsätze in der deutschen Demokratie. Denn laut Artikel 38 des Grundgesetzes muss die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim erfolgen. Mit der Wahl per Brief konnten auch Menschen wählen, denen das aus verschiedenen Gründen eigentlich nicht möglich ist – weil sie beispielsweise zu alt, krank, körperlich beeinträchtigt oder im Urlaub waren.
Seit ihrer Einführung nutzen immer mehr Menschen die Briefwahl. Rund 50 Jahre lang musste man dafür eine glaubhafte Begründung angeben. Das wurde 2008 abgeschafft. Seitdem ist die Zahl der Briefwähler in Deutschland weiter gestiegen – und hat bei der Bundestagswahl 2021 bundesweit mit 47,3 Prozent ihren bisherigen Höchstwert erreicht. Dabei hat die Corona-Pandemie diese Entwicklung laut Experten angetrieben. In Rheinland-Pfalz gab es in den vergangenen Jahren besonders viele Briefwähler. Bei der letzten Landtags- und der Bundestagswahl wählten hier sogar mehr als 60 Prozent per Brief.