Es gibt Versicherungen, die jeder verpflichtend abschließen muss. Dazu zählen zunächst einmal die Sozialversicherungen wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer. Aber auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für Kfz-Halter.
Keine Pflicht, aber unbedingt anzuraten sind alle Versicherungen, bei denen die versicherten Risiken existenzbedrohend sein können. Dazu zählen vor allem:
Haftpflichtversicherung
Diese deckt Schäden ab, die man Dritten zufügt. Auch Familienangehörige im eigenen Haushalt sind häufig mitversichert. Wichtig ist, auf eine ausreichende Versicherungssumme zu achten. 10 Millionen Euro sollten versichert sein.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Besonders wichtig, denn sie sichert den Lebensunterhalt, wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Am besten frühzeitig abschließen, denn die Versicherungen verlangen in der Regel eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Wer später eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, bekommt sie eventuell nicht mehr oder muss mit erheblichen Risikozuschlägen rechnen.
Wohngebäudeversicherung
Sie ersetzt Schäden am Gebäude durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser (wichtig für Immobilieneigentümer) und zahlt in der Regel den Neuwert eines Gebäudes.
Elementarschadenversicherung
Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung gegen Starkregen oder Überschwemmungen - gerade in Zeiten des Klimawandels eine wichtige Versicherung für Immobilieneigentümer
Auslandskrankenversicherung
Diese zahlt Krankenrücktransport und Krankheitskosten bei Reisen (gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der EU lediglich übliche Standard-Leistungen am Urlaubsort und nie den Krankenrücktransort) und bei Reisen ins Ausland wichtig, denn ein Rücktransport mit einem Sanitätsflugzeug kann schnell einen fünfstelligen Betrag kosten.
Tierhalterhaftpflicht
Übernimmt Schäden, die Haustiere verursachen (wichtig für Hundehalter)

Sinnvoll können je nach Lebenslage auch folgende Versicherungen sein, deren versicherte Risiken zwar nicht existenzbedrohend, aber durchaus finanziell schmerzhaft sein können.
Hausratversicherung
Zahlt bei Einbruch oder Brand den Ersatz der Wohnungseinrichtung. Sie kann bei höherwertigem Mobiliar sinnvoll sein. Wichtig ist darauf zu achten, dass die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leistet, sonst hat man keinen Versicherungsschutz, wenn man beispielsweise ein Fenster gekippt lässt und Einbrecher durch dieses in die Wohnung gelangen.
Rechtsschutzversicherung
Ein Rechtsstreit kann schnell teuer werden. Dagegen kann man sich mit einer Rechtsschutzversicherung absichern. Man sollte darauf achten, dass auch Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz eingeschlossen sind.
Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte hohe Versicherungssumme. Das kann für Familien sinnvoll sein, damit im Todesfalle eines Elternteils die Familie finanziell abgesichert ist.
Zahnzusatzversicherung
Ein Besuch beim Zahnarzt kann teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt häufig nur einen geringen Teil der Kosten. Der Rest lässt sich durch eine Zahnzusatzversicherung abdecken - die ist aber auch nicht billig. Sie rechnet sich in der Regel nur, wenn man sie in jungen Jahren abschließt und mit größeren Zahnbehandlungen rechnet.
Sterbegeldversicherung
Hierbei handelt es sich um eine Art zweckgebundene Risikolebensversicherung, die im Todesfall für die Beerdigungskosten aufkommt. Wirtschaftlich rechnet sich eine solche Versicherung in der Regel nicht - man kann genauso gut das Geld auf ein Tagesgeldkonto ansparen. Es gibt aber einen wichtigen Sonderfall, in dem eine Sterbegeldversicherung wirklich sinnvoll ist. Wenn man Sozialsicherung wie beispielsweise Bürgergeld bezieht, ist die Möglichkeit, Ersparnisse auf ein Tagesgeldkonto zu legen, sehr begrenzt. Im Fachjargon spricht man vom sogenannten Schonvermögen. Bei Sozialsicherungs-Bezug kann daher eine Sterbegeldversicherung durchaus sinnvoll sein, denn die Beiträge in diese Versicherung werden nicht auf die Sozialsicherung angerechnet.
Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung
Kann man eine Reise wegen Krankheit oder anderer schwerwiegender Umstände nicht antreten, können erhebliche Stornierungsgebühren entstehen. Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt diese Kosten - auch wenn ein Mitreisender die Reise nicht antreten kann. Die Reiseabbruchversicherung zahlt, wenn man eine bereits angetretene Reise aufgrund von Krankheit oder schwerwiegender Umstände abbrechen muss und übernimmt auch die Kosten der Rückreise. Beide Versicherungen machen insbesondere bei höherpreisigen Reisen Sinn.
Nicht sinnvoll sind Versicherungen, bei denen der zu erwartende Schaden relativ gering ist. Dazu zählen Handy-Versicherung, Laptop-Versicherung, Brillen-Versicherung, Reisegepäck-Versicherung oder Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung. Für diese Risiken lohnt es sich eher, Ersparnisse zu bilden, und daraus derartige Schäden zu zahlen.
Im Studio: Anna Follmann, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz