Gelnägel selber machen

Droht durch UV-Lampen im Nagelstudio oder zuhause Krebsgefahr?

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Autor/in
Melanie Jost
Matthias Fuchs / WDR Markt, 20.11.2024

Nagelsets für zuhause sollen die Maniküre mit UV- oder Gelnagellack günstiger und einfacher machen. Doch Experten warnen vor gesundheitlichen Risiken.

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Perfekt modellierte und lackierte Fingernägel sind im Trend. Gel-Nagellack gilt als robust und wird im Nagelstudio und in Sets für Zuhause benutzt. Zum Aushärten benötigt man allerdings UV-Licht. Das ist umstritten, denn die Bestrahlung mit UV-Nageltrocknern steht im Verdacht, das Hautkrebsrisiko zu erhöhen.

Hohe Kosten für Nageldesign im Nagelstudio

Stiletto Nails, French Nails, Babyboomer Nails – je nach Design sind im Nagelstudio zwischen 30 und 60 Euro pro Maniküre fällig. Das gönnen sich viele. Schätzungen zufolge gibt es bundesweit über 60.000 Nagelstudios. Die genaue Zahl wird nicht erfasst, da Nagelstudios in vielen Statistiken zusammen mit Kosmetikstudios gezählt werden. Ein Beispiel: In Düren bei Aachen, einer typischen Kreisstadt mit 90.000 Einwohnern, gibt es in der Innenstadt im Umkreis von 500 Metern elf Nagelstudios.

Gelnägel selber machen mit Nagelstudio für Zuhause

Nicht jeder kann sich den Besuch im Nagelstudio leisten. Der Kosmetikmarkt bietet als Antwort darauf "Do it yourself"-Kits für Zuhause an. Verkauft werden sie in Drogeriemärkten, Supermärkten, Discountern und Onlineshops zu Preisen ab etwa 20 Euro aufwärts. Mit im Kit sind dabei Lichthärtungsgeräte, in der Regel UV-Lampen zum Aushärten von Gel- oder UV-Nagellack.

Zwei Umstände sind dabei kritisch: Wenn Laien die UV-Lampen zuhause nutzen, tun sie das zum Teil häufiger und länger als die Profis im Nagelstudio - vor allem in der Übungsphase, in der auch mal was schiefgehen kann. Außerdem sind die Nutzer oft sehr jung, teilweise minderjährig. Denn gerade bei jungen Menschen sprengen die Kosten fürs Nagelstudio das Taschengeld-Budget, und auf sozialen Medien zeigen zahlreiche Tutorials, wie man Gelnägel günstig selbst macht.

UV-Lampen für die Maniküre: gesetzlich nicht geregelt

UV-Lampen zum Aushärten von Gel-Nägeln fallen nicht unter die UV-Schutzverordnung, anders als zum Beispiel Sonnenbänke. Die müssen Höchstwerte einhalten und dürfen erst ab 18 Jahren benutzt werden.

Dass UV-Nageltrockner nicht unter die UV-Schutzverordnung fallen, liegt am Wortlaut der Verordnung, die sich auf die kosmetische Bestrahlung von Haut, nicht aber von Nägeln bezieht.

UV-Strahlung und Krebsgefahr

Dabei hat es UV- Strahlung durchaus in sich. Sie gilt laut Krebshilfe als Hauptursache für weißen und schwarzen Hautkrebs. Etwa 275.000 Menschen erkranken jährlich an dieser Krebsvariante. Sowohl natürliche (Sonne) als auch künstliche (Solarium) UV-Strahlung kann zur Gefahr für den Körper werden, genauer: Augen und Haut. Dort dringt die Strahlung ein und gelangt in die Zellen, wo sie erheblichen Schaden anrichten kann – kurzfristige und langfristige.

Als wichtigste Veränderung führt das Bundesamt für Strahlenschutz die Schädigung des Erbguts in Zellen der Augen und der Haut auf. Schon geringe UV-Bestrahlungen kann zu solchen Schädigungen führen und zwar "weit vor einem Sonnenbrand".

Medizinerin Susanne Weg-Remers vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg wundert sich, dass UV-Nageltrockner frei verkäuflich sind. „Von UV-A-Strahlung wissen wir, dass sie sicher krebserregend ist. Vor diesem Hintergrund sollte man sich in Acht nehmen und sich bewusst sein, dass man möglicherweise durch eine häufige Nutzung sein persönliches Risiko erhöht an Hautkrebs zu erkranken“, sagt die Medizinerin.

Amerikanische Studie zeigt Zell-Mutationen

Wissenschaftlich wurde den UV-Lampen in Nagelstudios bisher wenig Beachtung geschenkt. Eine Studie der University of California San Diego liefert aber Hinweise darauf, dass das ultraviolette Licht für die Zellen schädlicher sein könnte, als bisher gedacht.

"Die Geräte werden als etwas vermarktet, um das man sich keine Sorgen machen muss", so Ludmil Alexandrov. Er ist Professor für Biotechnik sowie Zell- und Molekularmedizin an der Universität von Kalifornien San Diego und hat die Studie federführend geleitet. Welche Auswirkungen solche Geräte auf menschliche Zellen haben, habe aber vorher seines Wissens noch niemand untersucht.

Hautkrebs am Fingernagel bei Schönheitskönigin

Auch Wissenschaftlerin Maria Zhivagui arbeitete an der Studie mit und berichtet, wie es dazu kam: „Es gab Berichte, dass Frauen nach intensiver Benutzung solcher Geräte Krebs bekommen haben. Einer der bekanntesten Fälle war der einer Schönheitskönigin aus Illinois. Sie hat eine der tödlichsten Hautkrebsformen an ihrem Fingernagel bekommen“, erzählt die Forscherin. Für die Studie bestrahlte Zhivagui menschliche Zellen in der Petrischale 20 Minuten mit den UV-Nageltrocknern. „Nur 20 Minuten führten in 30 Prozent der Fälle zum Zelltod, also gut ein Viertel der Zellen war tot.“ Bei wiederholter Bestrahlung kam es sogar zu Mutationen der Zellen.

Wie groß jedoch das Krebsrisiko tatsächlich ist und welche Rolle dabei die Bestrahlungshäufigkeit spielt, sei durch diese Studie nicht gesichert beantwortet. Weitere große epidemiologische Studien seien zur Klärung notwendig.

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UV-Nagellacktrockner ähnlich gefährlich wie Solarien?

An der technische Hochschule Köln hat Physik-Professor Michael Gartz im Rahmen unserer Recherchen die Strahlungsintensität von sechs UV-Lampen gemessen, die wir im Handel erworben haben. Wir wollten herausfinden, ob die Strahlung z.B. ähnlich hoch ist wie bei Solarien oder den gesetzlichen Höchstwert für Solarien sogar überschreitet.

Der Spezialist für Messtechnik hat unter anderem die sogenannte erythemwirksame Bestrahlungsstärke bestimmt. Für Solarien gilt eine maximal erlaubte erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter (W/m2). Das entspricht einem UV-Index von 12 und ist vergleichbar der Intensität der Mittagssonne am Äquator an einem klaren Tag.

Alle sechs UV-Nagellampen liegen unter diesem Grenzwert. Professor Gartz beurteilt die Geräte trotzdem kritisch: „Man kann diese Bestrahlung vergleichen mit einer Bestrahlung, die man auf der Sonnenbank erleidet. Ich denke, man müsste es ähnlich machen wie bei Zigarettenschachteln: Dass man auf der Verpackung dieser UV-Geräte Bilder von Personen sieht, die schwarzen Hautkrebs haben.“

Was sagen Hersteller wie Néonail oder der Drogeriemarkt dm?

Die Hersteller sichern sich zum Teil mit Hinweisen im Kleingedruckten ab.

Néonail, einer der führenden Anbieter für Gelnägel, druckt klein auf die Verpackung, dass das Set nur für gewerbliche Zwecke gedacht sei – obwohl es beim Drogeriemarkt dm verkauft wird und im Werbevideo Privatkunden angesprochen werden.

Dm und Néonail argumentieren, dass auch Maniküre-Profis für gewerbliche Zwecke im Drogeriemarkt einkauften. Man arbeite an einem neuen Verpackungsdesign, um Irritationen zu vermeiden.

Bei anderen Herstellern heißt es zum Beispiel, man solle Gelnägel erst ab 18 Jahren benutzen oder sich nur vor Festen und für den Urlaub Gelnägel machen, um das Risiko zu minimieren. Diesen Hinweis hat Kaufland nach einer Nachfrage des WDR geändert und um die Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz ergänzt.

Bundesamt für Strahlenschutz rät ab

Das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesverbraucherschutzministerium raten grundsätzlich von zusätzlichen Belastungen durch künstliche UV-Strahlung zu kosmetischen Zwecken ab.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) habe sowohl die künstlich erzeugte wie die natürliche UV-Strahlung in die höchste Risikogruppe I als „für den Menschen krebserregend“ eingestuft. UV-Strahlung könne die Erbsubstanz schädigen. Zwar könne der Körper solche Schäden prinzipiell reparieren, dennoch können Mutationen, d.h. bleibende Veränderungen des Erbguts entstehen, die langfristig das Risiko für Krebsentstehung erhöhen.

Bedarf für eine neue gesetzliche Regelung sieht das Verbraucherschutzministerium angesichts der derzeitigen wissenschaftlichen Datenlage aber nicht.

Schutzmaßnahmen für Maniküre mit UV-Lampen

Wer auf Gelnägel nicht verzichten möchte, aber kein Gesundheitsrisiko eingehen möchte, kann Schutzmaßnahmen gegen das ultraviolette Licht ergreifen.

Empfohlen wird unter anderem ein Sonnenschutz mit hohem Lichtschutzfaktor, der 20 Minuten vorher aufgetragen werden sollte.

Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt auch fingerlose Handschuhe, die nur die Fingerkuppen freilassen.

Das UV-Licht, das durch die Nägel auf die darunterliegende Haut trifft, werde damit aber nicht gebremst, warnt Physikprofessor Gartz. Am sichersten sei es, die Nägel an der Luft trocknen zu lassen, die Trockenlampen ganz zu vermeiden oder ein Luftgebläse oder einen Ventilator ohne UV-Licht zu verwenden.

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