Eigenveranstaltungen der SWR Big Band

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand
  • Der Zutritt zu den Abendveranstaltungen wird nur mit gültiger Eintrittskarte oder Akkreditierung gewährt. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  • Minderjährige haben nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person Zutritt zum Konzertgelände. Des Weiteren gilt das Jugendschutzgesetz. Wer aus Jugendschutzgründen nicht eingelassen wird, bekommt den Ticketpreis nicht erstattet.
  • Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte nur zwischen dem Inhabenden der Eintrittskarte und dem Veranstaltenden zustande. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte (keine Vorverkaufs- und Versandgebühren) erstattet. Der Veranstaltende behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich in angemessenem Umfang zu verlegen. Rückerstattungsansprüche aus oben genannten Grund auf den Nennwert der Eintrittspreises bestehen nur bis zum Konzertbeginn. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
  • Es können Lautstärken über 85 dB erreicht werden. Gehörschutz steht an den Eingängen auf Nachfrage zur Verfügung.
  • Die Haftung des Veranstaltenden und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung von Kardinalspflichten. Bei Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstaltenden für Nichtkörperschäden auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Der Veranstaltende ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
  • Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen und Gegenständen, die wie eine Waffe eingesetzt werden können, ist generell untersagt. Die Entscheidung, ob ein Gegenstand nicht zugelassen ist, liegt im Zweifel beim Veranstaltenden. Bei Nichtbeachtung erfolgt jedenfalls der Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
  • Getränkebehälter dürfen nur bis zu einer Größe von 0,5 L als Tetrapack mitgeführt werden. Eigene Speisen dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Regenschirme, eigene Sitzgelegenheiten sowie große Taschen und Rucksäcke (ab 20 x 30 cm) dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Garderobe steht nur auf eigene Verantwortung zur Verfügung.
  • Es dürfen keine Tiere mitgeführt werden
  • Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, kann der Zugang verwehrt werden.
  • Die Besuchenden sind verpflichtet, beim Einlass Sicherheitskontrollen und Leibesvisitationen durch den Ordnungsdienst zu dulden.
  • Den Anweisungen des Veranstaltenden, delegiert an die Produktions- und Aufnahmeleitung sowie den Ordnungsdienst, ist Folge zu leisten; dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze.
  • Wenn in einzelnen Platzkategorien unterschiedliche Arten von Sitzplätzen angebotenen werden (bspw. normale Stühle und Sofas/Sessel) besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatztypen.
  • Jeder hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass andere Besuchende und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Hierzu zählt insbesondere den Veranstaltungsablauf nicht zu stören, keine Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände anzuzünden, keine Anlagen und Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmieren oder zu entfernen, Absperrungen nicht zu umgehen und nicht außerhalb der Toiletteneinrichtungen seine Notdurft zu verrichten. Bei einem Verstoß kann der Besuchende aus der Veranstaltung verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht. Das Recht des Veranstaltenden, Schadenersatz gelten zu machen, bleibt unberührt.
  • Eigene Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen für die kommerzielle Nutzung sind grundsätzlich untersagt.
  • Das Konzert wird für Fernsehen, Hörfunk und Telemedien aufgezeichnet. Bei der Produktion wirken Sie als Zuschauende mit. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie möglicherweise bei Sendung der Produktion oder ihrer sonstigen Verwertung im Bild zu sehen sind. Es kann z.B. durch Kameras zu Sichtbehinderungen kommen.
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Autor/in
SWR