Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren, § 218 reformieren, das will eine Experten-Kommission der Bundesregierung.
Sie empfiehlt, Frauen eine Abtreibung zu erlauben, mindestens bis zur 12. Woche. Eine Stärkung der weiblichen Selbstbestimmung, sagen die einen, reine Symbolik die anderen. Schon jetzt gilt: Wer abtreibt, macht sich - mit Ausnahmen - zwar strafbar, die Strafe wird aber nicht vollstreckt, wenn sich die Schwangere beraten lässt und drei Tage bis zum Abbruch wartet.
Was würde eine Legalisierung betroffenen Frauen in der Praxis bringen? Ist die Sorge um den Schutz des ungeborenen Lebens begründet? Und hat CDU-Chef Friedrich Merz recht, wenn er vor einem Streit um die Abtreibung als dem nächsten „gesellschaftlichen Großkonflikt" warnt?