Entführt, vergewaltigt, oder ausgeraubt: Wer Gewalt erlitten hat, wurde bis 1986 vor Gericht ausschließlich als Tatzeuge gesehen - nicht als Opfer, das Hilfe braucht.
Entführt, vergewaltigt, oder ausgeraubt: Wer Gewalt erlitten hat, wurde bis 1986 vor Gericht ausschließlich als Tatzeuge gesehen - nicht als Opfer, das Hilfe braucht.