… oder auch "Sperrklausel". Die gibt es bei Kommunalwahlen weder in Rheinland-Pfalz noch in Baden-Württemberg. Am 13. Februar 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig.
Die schleswig-holsteinischen Grünen hatten gegen die Sperrklausel geklagt, da sie den Grundsatz der Chancengleichheit (für kleinere Parteien) verletze.
Zur Zeit gibt es die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen nur noch in Bremen.