Das Statistische Landesamt veröffentlicht zwei unterschiedliche Darstellungen der Ergebnisse der Gemeinderatswahlen. Das Ergebnis auf der Basis gleichwertiger Stimmen berücksichtigt, dass Wähler in verschiedenen Gemeinden je nach Zahl der zu wählenden Gemeinderäte unterschiedlich viele Stimmen vergeben können. Die gleichwertigen Stimmen sind also die gültigen Stimmen, geteilt durch die örtlich unterschiedliche Zahl der Stimmen je Wähler. Damit wird sichergestellt, dass die Stimme eines Kleinstädters genauso viel zählt, wie die Stimme eines Großstädters.