Kommunalwahl A bis Z

F wie Fünf-Prozent-Hürde

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Symbolbild für die "Fünf prozent Hürde".

… oder auch "Sperrklausel". Die gibt es bei Kommunalwahlen weder in Rheinland-Pfalz noch in Baden-Württemberg. Am 13. Februar 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig.

Die schleswig-holsteinischen Grünen hatten gegen die Sperrklausel geklagt, da sie den Grundsatz der Chancengleichheit (für kleinere Parteien) verletze.

Zur Zeit gibt es die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen nur noch in Bremen.

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Autor/in
SWR