Am Donnerstag hat der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz seinen Jahresbericht vorgelegt. Darin stellt die Behörde fest, dass Betreiber von Windkraftanlagen oft kein oder zu wenig Geld beiseite gelegt hätten, um die Anlagen später wieder abbauen zu können. Es bestehe das Risiko, dass der Steuerzahler für die Kosten in Millionenhöhe aufkommen muss.
In Rheinland-Pfalz gibt es laut Rechnungshof aktuell rund 1.800 Windkraftanlagen. Diese würden in der Regel nach 20 bis 30 Jahren abgebaut. In "Rheinland-Pfalz fehlen konkretisierende Bestimmungen zum Umfang des Rückbaus", bemängelt der Rechnungshof. In der Folge seien die hierzu getroffenen Bestimmungen in den Genehmigungsbescheiden unzureichend und die Verwaltungspraxis uneinheitlich.
Oft keine oder zu geringe Sicherheiten der Betreiber
In einigen Fällen hätten die zuständigen Kommunen es versäumt, die Betreiber für den Abbau vertraglich zu verpflichten, was vor 2004 rechtlich noch nicht vorgeschrieben war. Seitdem müssen die Betreiber Geld für den Abbau einer Anlage zurücklegen. In einigen Fällen sei das in Rheinland-Pfalz aber zu wenig gewesen.
"Die Hälfte der Genehmigungsbehörden setzte die Sicherheitsleistungen pauschal in Höhe von 5 Prozent der Herstellungskosten der beantragten Windenergieanlage fest", so der Rechnungshof. Dies auch dann, wenn höhere Rückbaukostenschätzungen der Hersteller vorlagen. "Dadurch war beispielsweise die Sicherheitsleistung bei einer 2021 genehmigten Windenergieanlage um mehr als 190.000 Euro zu niedrig festgesetzt."
Millionenkosten für Kommunen möglich
Der Rechnungshof sieht das Risiko, dass landesweit für Abbaukosten von rund 42 Millionen Euro der Steuerzahler aufkommen müsste. Als Beispiel nennt der Rechnungshof den Eifelort Zilsdorf. Dort habe der Landkreis die Kosten für den Abbau einer Windkraftanlage in Höhe von 300.000 Euro übernehmen müssen.
Ministerium sieht keine Regelungslücke
Das rheinland-pfälzische Finanzministerium sieht im Gegensatz zum Rechnungshof "keine rechtliche Regelungslücke, die das Land hätte ausfüllen müssen". Der Rückbau habe "vollständig und einschließlich der Bodenversiegelungen zu erfolgen", teilte das Ministerium auf SWR-Anfrage mit. Das sei per Bundesgesetz geregelt.
Zudem führe ein Rückbau nicht zwangsläufig zu Kosten für die betroffene Kommune, so das Ministerium. "Sowohl die Betreiberin bzw. der Betreiber der Windenergieanlage als auch die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des betroffenen Grundstücks haften für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und für die Kosten des Rückbaus." Erst wenn beide finanziell vollständig ausfielen, könnten Kosten entstehen.
Neue Vorgaben sollen Mängel beseitigen
Der Rechnungshof habe in seinem Bericht allerdings verschiedene Umsetzungsmängel und einen vielfach nicht einheitlichen Verwaltungsvollzug festgestellt, erklärte das Finanzministerium. Aus diesem Grund habe man bereits ein Rundschreiben erarbeitet, durch das ein landesweit einheitlicher Verwaltungsvollzug künftig gewährleistet werden solle. Darauf hat der Rechnungshof ebenfalls hingewiesen.