Seit Jahresbeginn gilt für die Gastronomie die Mehrwegpflicht: Wer Essen und Getränke "to go" anbietet, muss auch wiederverwendbare Behälter bereithalten. Wie läuft es mit der neuen Regel in Rheinland-Pfalz?
Seit Jahresbeginn gilt für die Gastronomie die Mehrwegpflicht: Wer Essen und Getränke "to go" anbietet, muss auch wiederverwendbare Behälter bereithalten. Wie läuft es mit der neuen Regel in Rheinland-Pfalz?