Dehoga kritisiert Rahmenbedingungen

Mehrwegpflicht in der Gastro - wie klappt das in Rheinland-Pfalz?

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Seit Jahresbeginn gilt für die Gastronomie die Mehrwegpflicht: Wer Essen und Getränke "to go" anbietet, muss auch wiederverwendbare Behälter bereithalten. Wie läuft es mit der neuen Regel in Rheinland-Pfalz?

In der "Kartoffel-Kiste" in Trier beispielsweise sei die Umstellung auf Mehrweg problemlos verlaufen, sagt Küchenchef Philippe Sachs. Dort setzt man neben Einweg schon länger auf Mehrweg.

"Wir haben bereits beides. Der Gast kann entscheiden, welche Verpackung er künftig wählt", berichtet Sachs. "Das ist sogar für die Kunden langfristig besser. Durch das Plastik bleibt die Qualität vom Essen länger gut und klebt nicht an der Pappe", sagt der Küchenchef.

Nachfrage oft noch gering

Auch das "Café Extrablatt" in Mainz hat sich mit wiederverwendbaren Behältern eingedeckt. "Wir haben uns ein großes Kontingent zugelegt", so Barchef Dominik Aderhold. Zuletzt sei die Nachfrage allerdings noch gering gewesen.

Ganz ohne Einweg kann sich Aderhold das To-Go-Geschäft auch nicht vorstellen. Er glaube nicht, dass jede Bestellung in Mehrwegverpackungen mitgenommen werde. "Das wäre ein Wunsch, aber ist im Moment noch unvorstellbar".

Rückgabe von dreckigem Geschirr ein Problem

Unvorstellbar ist die neue Regelung derzeit noch für die Gaststätte "Zur Linde" aus Ludwigshafen. "Wir haben die größten Schwierigkeiten", meint Küchenchef Rainer Sebastian. Eigentlich wolle das Gasthaus ein Pfandsystem einführen, aber es fehle an den Behältnissen.

"In unseren Großmärkten haben wir keine passenden Angebote und auch mit den Verpackungsherstellern bekommen wir keine Termine", so Sebastian. Kritisch sieht der Küchenchef auch die Rückgabe von dreckigem Mehrweggeschirr. "Wer sich so eine Vorgabe ausgedacht hat, der hat noch nie in der Gastronomie gearbeitet", sagt er.

"Wer sich so eine Vorgabe ausgedacht hat, der hat noch nie in der Gastronomie gearbeitet"

Mehrwegverpackungen mit QR-Code ausleihen

Für das vegetarische Restaurant "Kraut&Rüben" in Koblenz kam die Mehrwegpflicht nicht überraschend. "Wir machen das bereits seit unserer Gründung im Jahr 2020", erklärt Inhaberin Michelle Thönes. Per QR-Code können Kundinnen und Kunden mit Hilfe eines Partnerunternehmens Mehrwegverpackungen ausleihen und innerhalb von 14 Tagen deutschlandweit zurückgeben. Kunden ohne Smartphone können die Behälter per Karte ausleihen. "Das funktioniert schon lange bei uns wirklich gut - und es wird auch super angenommen", berichtet Thönes.

Dehoga kritisiert Rahmenbedingungen

Der Landesverband des Hotel- und Gaststättengewerbes (Dehoga) kritisiert die Rahmenbedingungen der Pflicht. "Wir begrüßen, dass die Müllvermeidung vorangebracht wird, aber wir halten das System für unausgegoren", sagt der Dehoga-Vorsitzende Gereon Haumann.

Für viele Betriebe sei das Mehrwegangebot eine zusätzliche Belastung, findet Haumann. Die Pflicht komme außerdem zum falschen Zeitpunkt. Nach der Corona-Pandemie, der Flutkatastrophe sowie inmitten der Energiekrise sei diese Umstellung nur schwer zu bewältigen.

"Unser Wunsch wäre gewesen das Anliegen um ein, zwei Jahre nach hinten zu verschieben", so der Dehoga-Landesvorsitzende. Zudem müsste laut Haumann ein deutschlandweites Pfandsystem eingeführt werden. "Ich kann ja eine Verpackung aus Bad Kreuznach nicht in Mainz zurückgeben. Da lohnt es sich auch manchmal nicht, das Pfand zurückzuholen", sagt er.

Das Pfandsystem begrüßte Haumann aber grundsätzlich. "Der Preis sollte mindestens bei dem Beschaffungspreis liegen. Also je nach Verpackungsgröße zwischen fünf und sieben Euro", erklärte der Dehoga-Vorsitzende.

Verstöße großer Ketten gegen Mehrwegpflicht in Gastro

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Februar rechtliche Schritte gegen zehn Gastronomiebetreiber eingeleitet, darunter die Konzerne Starbucks, Edeka, Rewe und Backwerk. Laut DUH bieten sie keine Alternativen zu Einweg-Verpackung für Speisen und Getränke an, obwohl sie seit Anfang des Jahres gesetzlich dazu verpflichtet sind. Die Unternehmen müssen nun Mehrweg-Lösungen finden. Ansonsten drohen ihnen unter Umständen eine Klage und Geldstrafen.

Mehrwegpflicht mit wenigen Ausnahmen seit Januar

Seit dem 1. Januar gilt in ganz Deutschland die Pflicht, Mehrwegverpackungen anzubieten. Demnach müssen Restaurants, Bistros und Cafés, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, Produkte auch in Mehrwegbehältern ohne zusätzlichen Aufpreis anbieten. Von der Novelle ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske.

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