Mann aus Pfalz hatte geklagt

EuGH-Entscheidung zum Urlaub in Quarantäne

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Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs in Quarantäne müssen, haben keinen Anspruch auf zusätzliche freie Tage. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden - zumindest für ältere Fälle. Eine Quarantäne sei nicht vergleichbar mit einer Krankheit. Geklagt hatte ein Mann aus der Pfalz gegen die Sparkasse Südpfalz in Landau.

Arbeitnehmer klagte gegen Sparkasse Südpfalz EuGH: Kein Recht auf mehr Urlaubstage wegen Corona-Quarantäne

Wer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen musste, hat keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Der Vormittag SWR1 Rheinland-Pfalz

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SWR