Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs in Quarantäne müssen, haben keinen Anspruch auf zusätzliche freie Tage. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden - zumindest für ältere Fälle. Eine Quarantäne sei nicht vergleichbar mit einer Krankheit. Geklagt hatte ein Mann aus der Pfalz gegen die Sparkasse Südpfalz in Landau.