Ein Mitarbeiter des Wittlicher Gefängnisses soll INsassen bei Einkäufen, die er für sie durchführte betrogen haben.

Drogenscanner schlug an

Handel mit psychoaktiven Substanzen: Insasse der JVA Wittlich vor Gericht

Stand
Autor/in
Nicole Mertes
Nicole Mertes arbeitet als Redakteurin im SWR Studio Trier

Ein Häftling der JVA Wittlich muss sich ab Montag vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten. Ihm wird Handel mit sogenannten psychoaktiven Substanzen vorgeworfen.

Der Mann soll sich über einen Mithäftling und dessen Lebensgefährtin 155 Einheiten der synthetischen Designerdroge bestellt haben, so die Staatsanwaltschaft. Die Lieferung kam per Post in der JVA Wittlich an. In der Sendung war mit der psychoaktiven Substanz getränktes Papier.

Stoff kam per Post in JVA an

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, genug Beweise dafür zu haben, dass der Häftling zumindest einen Teil der Blätter an Mitgefangene in der JVA verkaufen wollte. Ein Drogenscanner, der in der JVA im Einsatz ist, erkannte die psychoaktive Substanz und so flog das geplante Geschäft auf.

Drogenscanner erkannte die psychoaktive Substanz

Bei sogenannten neuen psychoaktiven Substanzen wird die chemische Zusammensetzung von gesetzlich verbotenen Stoffen so verändert, dass sie nicht mehr unter diese Regelung fallen. Sie werden deshalb auch oft fälschlich als "Legal Highs" bezeichnet.

Konsum von Legal Highs ist lebensgefährlich

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht hat in den letzten Jahren fast 1000 solche neuen psychoaktiven Substanzen ermittelt. Der Konsum ist lebensgefährlich und kann zu Psychosen und Herzinfarkt führen, so das Bundesgesundheitsministerium. 

Juristisches Katz und Maus Spiel mit Legal Highs

Die Gesetze zum Verbot solcher Stoffe werden ständig angepasst. Doch noch schneller kommen immer wieder neue Zusammensetzungen psychoaktiver Substanzen und synthetische Drogen auf den Markt. Deshalb wurde das Gesetz zu neuen psychoaktiven Stoffen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist dadurch die Weitergabe solcher psychoaktiven Substanzen seit 2016 gesetzlich verboten und wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft.

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