Der zur Porr-Gruppe gehörende Bergbaubetrieb TKDZ aus Wellen (Kreis Trier-Saarburg) klagt seit Montag vor dem Verwaltungsgericht Trier gegen das Land Rheinland-Pfalz, genauer gesagt gegen das Landesamt für Geologie und Bergbau, das der TKDZ eine beantragte Genehmigung verweigert hat. Dabei geht es um sogenannten Bergversatz im Josefstollen an der Obermosel.
Im Bergwerk der TKDZ GmbH in Wellen an der Obermosel sind beim Abbau von Gestein unterirdische Hohlräume entstanden. Das Unternehmen darf diese Hohlräume unter Tage mit bestimmten Abfällen auffüllen, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Trier.
Landesamt hat der TKDZ eine Genehmigung verweigert
Bereits 2009 sei dafür der Sonderbetriebsplan zum sogenannten Versatz von Abfällen unter Tage erteilt worden. Für jeden auf der Grundlage dieser Zulassung vorgesehenen Abfall sei noch ein vorhabenbezogener Sonderbetriebsplan vorzulegen.
Um einen solchen vorhabenbezogenen Sonderbetriebsplan geht es seit Montag vor Gericht. Bei dem Abfall in dem Sonderbetriebsplan handelt es sich laut Gericht um aus Italien stammendes Gestein mit geogen bedingtem Asbestgehalt.
Gleisschotter enthält Asbest natürlichen Ursprungs
"Der Asbestgehalt in dem ursprünglich als Gleisschotter verwendeten Gestein ist natürlichen Ursprungs. Der als Versatzmaterial zur Verwertung im Josefstollen beantragte Gleisschotter ist als gefährlicher Abfall seitens des Abfallerzeugers abfallrechtlich deklariert", so Andreas Tschauder, Leiter des Landesamtes für Geologie und Bergbau in Mainz im Vorfeld des Verfahrens.
Man habe das nicht zugelassen, weil die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitsschutzes vom Antragsteller, der TKDZ, nicht hinreichend nachgewiesen wurde, so Tschauder weiter. Gegen diese Entscheidung des Landesamtes wehrt sich das Bergbauunternehmen TKDZ vor dem Verwaltungsgericht.
Verhärtete Fronten zum Verfahrensauftakt
Vor dem Verwaltungsgericht Trier waren die Fronten zwischen dem Bergbaubetrieb TKDZ und dem Land Rheinland-Pfalz am Montag verhärtet. Ein Vergleichsangebot der TKDZ lehnte die Mainzer Behörde als nicht ausreichend und nicht zielführend ab.
Das Landesamt forderte, TKDZ müsse vor einer Genehmigung endlich einen ordentlichen Betriebsplan vorlegen und dem Arbeitsschutz ausreichend Rechnung tragen. Viele Fragen zu diesem Thema seien ungeklärt, so die Vertreter des Landesamtes.
Die Vertreter der TKDZ kritisierten vor Gericht, dass ihnen mit immer neuen Anforderungen des Landesamtes für Geologie und Bergbau die Genehmigung vorenthalten werde. Außerdem handele es sich keineswegs um krebserregendes Asbest, sondern um Asbest natürlichen Ursprungs und in geringer Menge.
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