Der Führerschein des Mannes bleibt weiter eingezogen. Die Staatsanwaltschaft überlegt Revision einzulegen. Sie hatte zwei Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Verteidigung hatte argumentiert, der Angeklagte habe das Auto nur als Fluchtmittel genutzt.
Spektakuläre Flucht
Der Vorfall hatte sich in einer Winternacht im Februar 2021 ereignet. Am Hauptbahnhof in Luxemburg führten Polizisten eine Verkehrskontrolle durch. Ein Mann aus Trier entzog sich der Kontrolle und flüchtete. Die Polizei nahm die Verfolgung auf.
Polizeiautos gerammt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft raste der Mann bei Regen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 200 Stundenkilometer über zwei rote Ampeln. Nach seiner Fahrt über die Autobahn durchbrach er in Grevenmacher eine Straßensperre der Polizei.
Polizeiautos, die den Raser stoppen und ausbremsen sollten, habe er gezielt gerammt, heißt es in der Anklageschrift.
Flucht vor der Polizei bis Trier
Auf der deutsch-luxemburgischen Grenzbrücke zwischen Grevenmacher und Temmels warteten weitere Polizeiwagen, um den Mann zu stoppen. Er rammte die Wagen und entkam Richtung Konz, wo er gegen ein weiteres Polizeiauto fuhr. Bei seiner Flucht Richtung Trier soll er dann mit einem Tempo von bis zu 150 Stundenkilometer durch die Stadt gerast sein.
Eigene Garage beendet die Flucht
Nach eineinhalb Stunden endete die Flucht des Mannes ausgerechnet in seiner eigenen Garage in Trier. Denn die Polizei ließ sich nicht abhängen und fasste ihn dort. Eine Blutprobe ergab, dass er 1,18 Promille Alkohol im Blut hatte.
Nach Angaben der Polizei hatte sich der Mann gegen seine Festnahme gewehrt. Um ihn aus dem Auto herauszubekommen, musste auch ein Taser eingesetzt werden, wie heute bei Gericht bekannt geworden war.
Der Anwalt kritisierte das Verhalten der Polizisten als unangemessen und übertrieben. Der Vorfall war in einem gesonderten Verfahren behandelt und schlussendlich eingestellt worden.
Raser gesteht Vorwürfe
Der 43-Jährige räumte während des Prozesses ein, alkoholisiert und mit zu hoher Geschwindigkeit Auto gefahren zu sein. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass er eine Straßensperre durchbrochen hätte, hatte sich während des Verfahrens nicht bestätigt. Der Angeklagte gestand vor Gericht allerdings ein, die Polizeiautos, die sich ihm in den Weg gestellt hatten, gerammt zu haben.
Die Staatsantwaltschaft hatte dem Mann neben Alkohol am Steuer auch Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen.