Der Sohn der Lebensgefährtin des Arztes (rechts) und dessen Halbbruder (links) sollen laut Staatsanwaltschaft Steffen Braun heimtückisch ermordet haben.

Staatsanwaltschaft Trier fordert hohe Haftstrafen

Getöteter Arzt Steffen Braun: Heute wird das Urteil erwartet

Stand

Im Fall des getöteten Arztes Steffen Braun aus Gerolstein wird heute voraussichtlich das Urteil gesprochen. Angeklagt sind die Lebensgefährtin, ihr Sohn und dessen Halbbruder.

Es ist einer der Aufsehen erregendsten Kriminalfälle in Rheinland-Pfalz: die Tötung des Arztes und Familienvaters Steffen Braun aus Gerolstein in der Vulkaneifel. Vor eineinhalb Jahren verschwand er einfach. Sechs Monate wurde nach ihm gesucht, bis seine Leiche gefunden wurde. Für seinen Tod verantwortlich sollen drei Menschen sein, die mit ihm unter einem Dach lebten. Heute erwartet sie am Landgericht Trier das Urteil.

Staatsanwaltschaft fordert hohe Haftstrafen im Fall Steffen Braun

Die Staatsanwaltschaft forderte in der vergangenen Woche siebeneinhalb Jahre Haft für die Lebensgefährtin des Arztes. Die heute 36-Jährige hat mit dem getöteten Arzt drei gemeinsame Kinder. Außerdem hat sie einen 18-Jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung. Für ihn fordert die Staatsanwaltschaft neuneinhalb Jahre Haft. Die Lebensgefährtin und ihr Sohn sollen den Tod des Arztes geplant haben.

Der Sohn und sein Halbbruder haben laut Anklage den Plan ausgeführt, haben dem Arzt im gemeinsamen Haushalt in Gerolstein aufgelauert und ihn heimtückisch ermordet. Der Halbbruder ist weder mit der Lebensgefährtin noch mit dem Arzt verwandt. Er lebte aber bei ihnen. Da der Halbbruder frühzeitig mit den Behörden kooperierte und ein Geständnis ablegte, fordert die Staatsanwaltschaft für ihn sechseinhalb Jahre Haft.

Verhältnisse in Steffen Brauns Patchwork-Familie galten als zerrüttet

In der Patchwork-Familie von Steffen Braun soll es schon länger schwer gekriselt haben. Der Arzt soll viel getrunken haben und war polizeibekannt, weil er seine frühere Frau und auch die Lebensgefährtin schlug. Außerdem wurde er bestraft, weil er andere beleidigte und bedrohte. Die beiden jugendlichen Angeklagten sollen ihrerseits immer wieder Drogen genommen haben. Vor allen der 18-jährige Sohn soll sich nicht mit Steffen Braun verstanden haben.

Während die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die Angeklagten aus diesen zerrütteten Familienverhältnissen heraus den Entschluss fassten, Steffen Braun bei passender Gelegenheit zu töten, beurteilt die Verteidigung das anders. Die Rechtsanwälte der Söhne sehen die Tat eher als Kurzschlussreaktion. Die Verteidiger der Lebensgefährtin erklärten, dass ihre Mandantin nach der Tat nur die Jugendlichen schützen wollte.

Verteidigung hält milde Strafen für angemessen

Die Verteidigung forderte in der vergangenen Woche in ihren Plädoyers milde Strafen für die beiden jungen Männer. Ein konkretes Strafmaß nannten sie nicht. Für die Lebensgefährtin, hielt deren Anwalt im Plädoyer eine 14-monatige Bewährungsstrafe für ausreichend. Sie habe sich zwar falsch verhalten, nachdem sie die Leiche des getöteten Arztes entdeckt habe. Sie habe den Arzt aber nicht getötet und dies auch nicht geplant.

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Die Lebensgefährtin weinte vergangene Woche während der Plädoyers immer wieder, sprach beim letzten Wort kaum hörbar und saß in sich zusammengesunken auf der Anklagebank als sei sie am Ende ihrer Kräfte. Von der Staatsanwaltschaft hatte sie sich anhören müssen, welche kriminelle Energie sie an den Tag gelegt habe, um die Tat zu verschleiern. Die beiden jungen Männer zeigten sich wortkarg, sagten nur kurz, dass sie den Tod des Arztes bedauern.

Gericht benötigte mehr Zeit für Urteilsfindung im Fall Steffen Braun

Eigentlich sollte das Urteil bereits zwei Tage nach den Plädoyers, am 21.08., gesprochen werden. Der Vorsitzende Richter erklärte jedoch, mehr Zeit für die Entscheidung zu benötigen und verschob die Urteilsverkündung um knapp eine Woche auf den heutigen Dienstag.

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