Plädoyers vor dem Landgericht Trier

Getöteter Arzt Steffen Braun: Hohe Haftstrafen für Angeklagte gefordert

Stand

Im Fall des getöteten Arztes Steffen Braun aus Gerolstein sind am Dienstag die Plädoyers gesprochen worden. Angeklagt sind die Lebensgefährtin, ihr Sohn und dessen Halbbruder.

Für Oberstaatsanwalt Eric Samel am Landgericht Trier ist es erwiesen, dass die beiden jungen Männer den Mediziner wegen zerrütteter Verhältnisse in der Familie und häuslicher Gewalt ermordet haben. Geplant worden sei die Tat von der 36 Jahre alten Mutter und ihrem 18-jährigen Sohn. Der 17-jährige Halbbruder habe mitgemacht und die Tat mit dem Sohn ausgeführt.

Laut Samel hat sich der Halbbruder frühzeitig den Behörden offenbart und die Vorgänge plausibel geschildert. Währenddessen habe vor allem die Mutter die Betroffenheit über den angeblich überraschenden Tod ihres Lebensgefährten zunächst nur vorgespielt, viel gelogen und inszeniert.

Die Mutter habe eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt, um die Tat zu verschleiern, so Samel. Auch der Sohn habe nachweislich falsche Angaben gemacht und zeige im Gegensatz zum Halbbruder keine Reue.

Bis zu neun Jahren und sechs Monate Haft gefordert

Die beiden jungen Männer haben sich nach Auffassung des Oberstaatsanwalts des heimtückischen, gemeinschaftlichen Mordes und der Brandstiftung schuldig gemacht, die Mutter der Mittäterschaft in Form des Totschlags und der Brandstiftung. Brandstiftung wird den Angeklagten vorgeworfen, weil sie ein Auto angezündet haben sollen, um Spuren zu beseitigen.

Für den Sohn forderte Eric Samel neuneinhalb Jahre Haft, für die Mutter siebeneinhalb Jahre und für den Halbbruder sechseinhalb Jahre Haft.

Verteidiger der Lebensgefährtin fordert Bewährungsstrafe

Der Verteidiger der Lebensgefährtin von Steffen Braun sprach in seinem Plädoyer von einer fatalen Entscheidung seiner Mandantin, als sie von der Tat der beiden jungen Männer erfahren und als ausgebildete Krankenpflegerin den Tod von Steffen Braun festgestellt habe. Um ihren Sohn und dessen Halbbruder zu schützen, habe sie diesen geholfen, die Leiche zu beseitigen und alle angelogen.

Der Verteidiger kritisierte die Verhörmethoden der Polizei als suggestiv und stellte daher die Aussagen des Halbbruders in Frage. Daraus, dass seine Mandantin mit der "Planung der Entsorgung der Leiche" zu tun gehabt habe, sei einfach eine "Planung der Tötung" gemacht worden. Seine Mandantin, habe aber nicht die Tötung geplant. Der Verteidiger forderte, seine Mandantin von der Tötung ganz freizusprechen und nur wegen Brandstiftung und Beseitigung der Leiche zu einer Freiheitsstrafe zu 14 Monaten auf Bewährung zu verurteilen.

Heimtückischer Mord oder doch eine Kurzschlussreaktion?

Die Verteidigerin des Sohnes sagte, dass die jungen Männer Steffen Braun eigentlich am Tag der Tat nur eine "Ansage" machen wollten, weil sie mit dessen Verhalten nicht einverstanden waren, wenn er Alkohol getrunken hatte. Dies sei dann eskaliert – eine Kurzschlussreaktion. Einen Tatplan, um den Arzt zu töten, habe es nicht gegeben. Die Idee eines Plans sei vielmehr von den polizeilichen Vernehmungsbeamten entwickelt worden. Die Anwältin sprach in ihrem Plädoyer nicht von Mord, sondern von einer gefährlichen Körperverletzung.

Der Verteidiger des Halbbruders hob vor allem hervor, dass sein Mandant mit der Polizei kooperiert habe. Er sagte auch, dass sein Mandant leicht beeinflussbar war, auch weil er in den beiden anderen Angeklagten so etwas wie seine Ersatzfamilie sah. So sei er in die Sache hineingeraten.

Die Verteidiger der jungen Männer forderten kein bestimmtes Strafmaß, machten aber deutlich, dass sie eher eine milde Strafe für angemessen halten.

Seit April dieses Jahres auf der Anklagebank

Seit Mitte April stehen die drei Angeklagten nun in Trier vor Gericht: Sie sollen den Gerolsteiner Arzt Steffen Braun nach einem gemeinsamen Plan getötet und die Leiche in einem Waldstück bei Rockeskyll (Kreis Vulkaneifel) vergraben haben.

Die jungen Männern wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt: Sie sollen dem Arzt nach einem Streit mit der Lebensgefährtin aufgelauert, ihn mit Baseballschläger und Schraubenschlüssel attackiert und mit einer Schlinge um den Hals gewürgt haben. Die Frau soll sich an der eigentlichen Tat nicht beteiligt haben. Sie ist aber wegen gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt.

Aussagen beschreiben Tatverlauf unterschiedlich

Im Lauf des Verfahrens hatten zunächst die Lebensgefährtin und der Halbbruder ausgesagt, wobei der junge Mann ein Geständnis ablegte. Auf den Aussagen des 17-jährigen Halbbruders beruht maßgeblich auch die Anklage der Staatsanwaltschaft. Später im Verfahren folgte das Geständnis des Sohnes der Lebensgefährtin. Allerdings widersprachen sich die Angeklagten in ihren Aussagen, bzw. beschrieben die Tat unterschiedlich.

Urteil wird nächste Woche erwartet

Mit einem Urteil wird nicht, wie zunächst geplant, diese Woche gerechnet, weil das Gericht genug Zeit für die Entscheidung haben möchte. Der nächste Verhandlungstermin ist nun am 27. August. Dann soll auch das Urteil gesprochen werden.

In der vergangenen Woche hatte ein Gutachter erklärt, dass die drei Angeklagten seiner Auffassung nach schuldfähig seien. Bei keinem gebe es Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung oder psychische Störung, sagte der Sachverständige.

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