Das Landgericht hat den Angeklagten zu vier Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und angeordnet, dass er in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht und behandelt wird. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer fünf Jahre Freiheitsstrafe und die Unterbringung in einer Klinik gefordert. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren gefordert und dass die Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt wird.
Angeklagter vermindert schuldfähig
Wegen seiner Krankheit - einer chronischen paranoiden Schizophrenie - ist der Angeklagte als vermindert schuldfähig eingestuft worden. Deshalb rückte das Gericht auch vom ursprünglichen Vorwurf der versuchten Tötung ab und verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung. Es bestehe aber weiter die Gefahr, dass er bei akuter Psychose wieder Menschen angreife und schwer verletze, so das Gericht. Deshalb müsse er in einer Klinik behandelt werden.
Angeklagter bat vor Gericht um Chance auf Freiheit
Bereits nach seiner Festnahme kam der Angeklagte wegen seiner psychischen Krankheit nicht in Untersuchungshaft, sondern in eine psychiatrische Klinik. Sein Zustand hat sich seitdem zwar gebessert, doch zwei Gutachter schätzten es als dringend notwendig ein, dass er weiter behandelt wird. Dem folgte das Gericht. Der Schutz der Allgemeinheit sei in diesem Fall wichtiger als die Freiheitsrechte des Angeklagten.
Fußgänger mit Pflastersteinen beworfen
In der Nacht vom 14. auf den 15. Februar hatte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft als Fahrradfahrer in Trier Fußgänger mit Pflastersteinen beworfen. Er näherte sich von hinten auf dem Fahrrad, die Fußgänger hatten keine Chance, sagten Zeugen vor Gericht aus. Ein 20-jähriger Mann stürzte nach dem Schlag mit dem Pflasterstein zu Boden und wurde schwer verletzt. Passanten alarmierten die Polizei und den Rettungswagen, der ihn ins Krankenhaus brachte. Eine junge Frau hatte mehr Glück. Der Pflasterstein, der nach ihr geworfen wurde, prallte unmittelbar neben ihrem Kopf an der Wand ab.
Angeklagter legt im Prozess ein Geständnis ab
Der Hinweis eines Nachbarn brachte die Ermittler auf die Spur des Angeklagten. Der 44-Jährige legte schon zu Beginn des Prozesses ein Geständnis ab. Der Mann ist psychisch krank, leidet seit 1997 an einer paranoiden Schizophrenie, was ein Gutachten bestätigt. Schon als Jugendlicher wurde er mehrfach stationär in psychiatrischen Kliniken behandelt. Nach mehreren Fällen von Körperverletzung verbrachte er 17 Jahre seines Lebens in der geschlossenen Psychiatrie. 2018 wurde er entlassen, wollte in Trier ein geordnetes Leben in Freiheit verbringen. Er machte eine Ausbildung im IT-Bereich.
Was in der Tatnacht geschah - Angeklagter sagt vor Gericht aus
Der Angeklagte sagte vor Gericht, seine Wohnung sei in einer Straße, in der häufig Nachtschwärmer unterwegs seien. Jede Nacht sei er aus dem Schlaf gerissen worden, weil Leute an sein Wohnungsfenster im Erdgeschoss klopften oder an der Haustür klingelten. Er habe sich persönlich angegriffen gefühlt. In dieser Zeit habe er durch anstehende Prüfungen in seiner Ausbildung zusätzlich unter Druck gestanden. Auch in der Tatnacht hätten wieder Leute nachts an seiner Tür geklingelt. Er habe dann sein Fahrrad genommen und das Haus verlassen. Er habe seine Wut nicht mehr kontrollieren können.
Gutachter empfiehlt Unterbringung in geschlossener Psychiatrie
Vor Gericht blickte der Gutachter auf die lange Krankengeschichte des Angeklagten und ging dann ausführlich auf die Umstände zum Tatzeitpunkt im Februar ein. Der Angeklagte habe andere Medikamente bekommen. Die seien zwar langfristig zur Behandlung seiner psychischen Krankheit geeignet, doch sie schützten nicht so stark beim akuten Ausbruch einer Psychose. Der Angeklagte habe Stress gehabt, habe unter der Unruhe in seinem Wohnumfeld gelitten. Mehrere ungünstige Faktoren seien zusammengekommen und hätten zu dem unkontrollierten Gewaltausbruch geführt. Es sei zu befürchten, dass der Angeklagte auch in Zukunft wieder andere verletze und deshalb sei es besser, wenn er in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik behandelt werde.
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