Der Mann wird beschuldigt, mehrere Passanten grundlos und unvermittelt von seinem Fahrrad aus mit Pflastersteinen beworfen zu haben. In einem weiteren Fall soll er ein Auto beschädigt haben.
Die Staatsanwaltschaft hat den Mann nun wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt. Den Angaben zufolge leidet der Mann nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen an einer psychischen Erkrankung. Deshalb sei er zumindest bei einem Teil der Taten vermindert schuldfähig gewesen.
Paar mit Pflasterstein beworfen
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Taten folgendermaßen abgespielt haben: Im ersten Fall soll der Mann in der Nacht auf den 15. Februar mit seinem Fahrrad durch Trier gefahren sein. Dabei habe er ohne erkennbaren Grund einen Pflasterstein auf ein Paar geworfen.
Der Stein habe den Kopf der Frau nur knapp verfehlt und sei unmittelbar daneben an eine Haustür geflogen. In der gleichen Nacht habe der Mann einen Pflasterstein auf ein geparktes Auto geworfen.
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20-Jähriger durch Pflasterstein in Trier schwer verletzt
Kurz nach Mitternacht soll der Angeschuldigte dann einen 20-Jährigen, der in der Fußgängerzone unterwegs war, schwer verletzt haben. Dabei habe er dem Passanten während des Vorbeifahrens einen schweren Pflasterstein gegen den Kopf geschlagen. Der 20-Jährige habe dabei unter anderem mehrere Schädelfrakturen erlitten.
Staatsanwaltschaft: Heimtückischer Angriff
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass der 44-Jährige bei dem Angriff zumindest billigend in Kauf nahm, dass das Opfer durch den Angriff tödliche Verletzungen erleidet. Da der Angriff für den Passanten völlig überraschend gekommen sei, geht die Staatsanwaltschaft eigenen Angaben zufolge außerdem von Heimtücke aus.
Ein weiterer Fall soll sich am Abend des 23. Februar ereignet haben. Dabei soll der Mann mit seinem Rad auf der Römerbrücke an einem 56-Jährigen vorbeigefahren und ihn dabei mit einem bisher unbekannten Gegenstand ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer habe durch die Attacke zwei blutende und schmerzende Platzwunden am Kopf erlitten.
Termin für Hauptverhandlung steht noch aus
Laut Staatsanwaltschaft muss nun das Landgericht Trier darüber entscheiden, ob die Klage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Der 44-Jährige sei seit seiner Festnahme Mitte März in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.