Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der Mann nach umfangreichen Ermittlungen am Freitagmorgen festgenommen.
Beschuldigter leidet an psychischer Erkrankung
Bei dem Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um einen 44-Jährigen, der in Trier lebt. Er leide unter einer psychischen Erkrankung. Deshalb könnte er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben, so die Staatsanwaltschaft. Nach einem Urteil des Landgerichts Trier aus dem Jahr 2002 sei er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht gewesen.
DNA-Spur führte zu Tatverdächtigen
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geriet der 44-Jähre unter Verdacht, weil dessen DNA an den Tatorten gesichert werden konnte.
Serie von Angriffen auf Passanten Nächstes Opfer: Schon wieder verletzt Radfahrer einen Fußgänger
Nach dem Angriff auf einen Fußgänger auf der Römerbrücke in Trier fahndet die Polizei nach einem Radfahrer mit einem Mountainbike. Es war die dritte Attacke innerhalb weniger Tage.
Radfahrer verletzte Fußgänger mit Pflasterstein am Kopf
Der Radfahrer schlug Mitte Februar das erste Mal zu. In der Trierer Fußgängerzone hatte er laut Staatsanwaltschaft einem 20-jährigen Mann mit einem Pflasterstein von hinten auf den Kopf geschlagen. Der Passant sei dabei schwer verletzt worden und musste ins Krankenhaus.
In der gleichen Nacht soll er in der Gerberstraße in Trier-Süd einen Stein nach einem Pärchen geworfen haben. Zudem soll er ein dort parkendes Auto mit einem Stein beschädigt haben.
Vorfall auch auf der Römerbrücke in Trier
Eine Woche später gab es einen ähnlichen Vorfall auf der Trierer Römerbrücke. Dort soll der Mann einen 56-Jährigen mit einem harten Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben. Das Opfer konnte selbst den Rettungsdienst alarmieren.
Die Polizei veröffentlichte vor wenigen Tagen ein Video einer Überwachungskamera, das den Täter zeigen soll.
Verdächtiger in geschlossener psychiatrischer Klinik untergebracht
Der Verdächtige sei einem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt worden, so die Staatsanwaltschaft. Dieser habe die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik angeordnet. Eine mögliche Schuldunfähigkeit des Mannes soll nun durch ein psychiatrisches Gutachten geklärt werden. Die Ermittlungen in dem Fall dauern an.