Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, als Auftraggeber den Drogenschmuggel über Luxemburg nach England organisiert zu haben. Es ging um rund 90 Kilogramm Kokain. Der Angeklagte wohnte zuletzt im Kreis Trier-Saarburg. Hauptbelastungszeuge war ein Drogenkurier, der in Frankreich vor dem Eurotunnel von der französischen Polizei kontrolliert und festgenommen worden war. Er wurde in Frankreich zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch aufgrund der Zeugenaussagen des Kuriers siebeneinhalb Jahre Haft für den Angeklagten. Die Verteidigung forderte Freispruch. Es gebe nur fadenscheinige Indizien und keine schlüssigen Beweise. Das Gericht habe entlastende Fakten nicht geprüft.
Letztes Wort des Angeklagten dauerte fast zwei Stunden
Anschließend holte der Angeklagte in seinem letzten Wort noch zu einer fast zwei Stunden langen Erklärung aus und betonte darin, er sei unschuldig. Der in Frankreich festgenommene Fahrer sei ein Bekannter von ihm, der ihn benutzt und zu Unrecht beschuldigt habe. Er habe nichts mit dessen Fahrt nach London zu tun gehabt.
Er habe nur die Gebühr für den Eurotunnel für ihn gezahlt, weil er mit der Onlinebuchung nicht zurechtgekommen sei. Sein Handy habe er ihm als Navi ausgeliehen. Er selbst sei nach London gefahren, um Mobiliar einer Eisdiele von Gusterath nach London zu transportieren. Vom Kokainschmuggel seines Bekannten habe er nichts gewusst, so der Angeklagte.
Urteil im Revisionsverfahren: sieben Jahre Haft
Dann fällte das Landgericht Trier das Urteil in diesem Revisionsverfahren. Das Gericht hatte in dem Prozess auch französische Polizeibeamte befragt, die den Kurier vernommen hatten. Der Kurier habe keine Vorteile davon gehabt, seinen Auftraggeber zu nennen, hieß es. Das habe ihm keine Strafmilderung gebracht.
Der Angeklagte wurde am Mittwochabend zu sieben Jahren Haft verurteilt. Damit kamen die Richter fast zum gleichen Ergebnis, wie beim ursprünglichen Urteil im November 2022. Gegen das Urteil ist eine erneute Revision möglich.