Verbotener Verein "Combat-18" - Anklage gegen Rechtsextreme

OLG Düsseldorf lässt Anklage zu

Rädelsführer von "Combat 18" aus Daun muss vor Gericht

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Ein mutmaßlicher Rechtsextremist aus dem Raum Trier muss sich demnächst vor dem Landgericht Dortmund verantworten.

Die Anklage gegen vier mutmaßliche Anführer der inzwischen verbotenen rechtsextremen Gruppe "Combat 18 Deutschland" ist vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zugelassen worden. Das OLG verwies das Verfahren an das Landgericht Dortmund.

Die Bundesanwaltschaft hatte die vier Männer im Alter von 39 bis 48 Jahren angeklagt. Die Ermittler werfen den Beschuldigten aus Dortmund, Eisenach, Daun und Gießen vor, die Gruppe trotz des Verbots im Oktober 2020 weitergeführt zu haben.

Verdächtiger aus dem Raum Trier

Im Frühjahr 2022 hatte das Bundeskriminalamt (BKA) unter anderem in der Region Trier eine Razzia gegen mutmaßliche "Combat-18"-Mitglieder durchgeführt.

Der jetzt auch angeklagte Gregor M. hat mit den drei anderen Beschuldigten laut Bundesanwaltschaft seit dem Verbot mindestens 14 konspirative Treffen des verbotenen Vereins ausgerichtet. Gregor M. soll in der Gruppe einen eigenen Aufgabenbereich gehabt haben. Er sei zuständig gewesen für die Organisation von Rechtsrockkonzerten und gemeinsam mit einem anderen Angeschuldigten für den Verkauf von Kleidungsstücken und Musik, so die Bundesanwaltschaft.

Die Vereinigung habe aber nur 20 Mitglieder gezählt. Das Streben der Angeklagten nach einer großen und einflussreichen rechtsextremistischen Bewegung habe letztlich keine erkennbaren Früchte getragen. Deswegen sei allein das Landgericht Dortmund zuständig.

Zwischenzeitlich hatten die Behörden gegen 21 mutmaßliche Mitglieder des Vereins ermittelt. In 17 Fällen waren die Verfahren im Sommer 2023 an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden.

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