Dschihadismus

Ehemalige IS-Terroristin aus Trier erhält Bewährungsstrafe

Stand
Autor/in
Eric Beres

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat eine Ex-IS-Terroristin aus Trier zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Die zweifache Mutter hatte zuvor ein Geständnis abgelegt.

Die heute 30-jährige Samra N. war im September 2013 nach Syrien gereist, hatte dort einen Kämpfer der Al-Nusra-Front geheiratet und sich der Terrorvereinigung angeschlossen. Einige Monate später trat sie mit ihrem Mann zur Terrormiliz IS über. Mit seinem Urteil - zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung - folgte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf der Forderung der Bundesanwaltschaft.

Umfangreiches Geständnis

Samra N. räumte dem Gericht zufolge die Vorwürfe während der Ermittlungen und im Prozess ein. "Solch ein aufrichtiges und gründliches Geständnis hören wir sonst kaum oder wahrscheinlich nie," sagte der Vorsitzende Richter laut Nachrichtenagentur dpa. 

15-Jährige zur Ausreise nach Syrien überredet  

Samra N. hatte unter anderem zugegeben, von Syrien aus über Online-Kontakte eine damals 15-Jährige aus Konstanz überredet zu haben, ebenfalls in den Dschihad zu ziehen. Der Fall dieser Jugendlichen, Sarah O., sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Nicht nur aufgrund ihres damals jungen Alters, sondern auch, weil sie mit ihrem Mann in Syrien fünf Frauen und zwei Mädchen der vom IS verfolgten Religionsgemeinschaft der Jesiden als Sklavinnen hielt. Eines der Mädchen sei bei einer Überlandfahrt getötet worden, so ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2021. Sarah O. wurde zur einer Jugendhaft von sechseinhalb Jahren verurteilt.  

Auch der Fall Samra N. selbst hatte vor zehn Jahren für Aufsehen gesorgt. Der SWR berichtete über ihre serbische Mutter und ihren algerischen Vater, die damals verzweifelt nach ihrer Tochter suchten. Auf einer Kundgebung des Salafistenpredigers Pierre Vogel in Frankfurt am Main im September 2013 betrat der Vater die Bühne und bat um Hinweise.

Nach SWR-Informationen hatte sich Samra N. bereits ab 2011 radikalisiert. Aus dieser Zeit liegen Facebook-Posts vor, in denen sie sich als "Dienerin Allahs" bezeichnete und den Wunsch äußerte, als Märtyrerin zu sterben. In der Abitur-Zeitung zeigte sie sich in streng muslimischer Kleidung. Mitschüler berichteten dem SWR, sie habe ihren Glauben sehr extrem ausgelegt.  

Heirat mit hochrangigem IS-Logistiker

Den Recherchen zufolge geriet Samra N. in Kontakt mit der dschihadistischen Szene in Nordrhein-Westfalen und reiste dann über die Stationen Köln, Wien und Türkei nach Syrien aus. Sie heiratete nach SWR-Informationen Emre Yunus S., eine schillernde und hochrangige Figur in der internationalen Dschihadisten-Szene.

Bereits als 17-Jähriger erhielt dieser in Deutschland eine mehrjährige Jugendstrafe wegen eines Angriffs auf Polizisten. In einem Internetvideo soll er gesagt haben, 2012 an einem Anschlag auf das US-Konsulat im libyschen Bengasi beteiligt gewesen zu sein. Damals starben vier US-Amerikaner.  

Von der Türkei aus zog er laut Bundesanwaltschaft mit Hilfe seines Bruders und seiner in Köln lebenden Mutter ein Logistiknetzwerk für den IS auf, beschaffte unter anderem Magazine und Visiereinrichtungen für Kalaschnikows. Im Februar 2018 wurde dessen Firma in der Türkei von den US-Behörden wegen IS-Unterstützung sanktioniert. 2019 geriet S. in kurdische Gefangenschaft in Nord-Syrien. Seine Mutter wurde 2021 vom OLG Düsseldorf zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.     

Spätes Strafverfahren

Samra N. selbst kehrte schließlich Anfang 2014 nach Deutschland zurück, lebte nach SWR-Informationen zwischenzeitlich in Köln, in Trier und in Düsseldorf. Unklar bleibt, warum sie erst jetzt, mehr als zehn Jahre nach ihrer Ausreise zum IS, verurteilt wurde. Die Bundesanwaltschaft hat sich dazu auf SWR-Anfrage nicht geäußert. Laut dpa war Samra N. in Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Sarah O. in den Fokus der Ermittler geraten. Ende November 2023 war sie verhaftet worden, nach fast vier Monaten Untersuchungshaft kam sie wieder auf freien Fuß.  

Inzwischen ist die 30-Jährige Mutter von zwei Söhnen und geschieden. Ihr Verteidiger verzichtete wie die Bundesanwaltschaft auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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