Wenn psychisch kranke Menschen in ein Krankenhaus eingewiesen werden, müssen sie manchmal fixiert werden, damit sie sich selbst oder das Pflegepersonal nicht verletzen. Dabei kann jemand auch mit Gurten um den Bauch sowie um Arme und Beine ans Bett gefesselt werden.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darf ein Arzt einen Patienten aber nicht länger als eine halbe Stunde festbinden lassen, ohne dass ein Richter dies bewilligt. Weil sich ein Psychiater aus der Eifel darüber hinweg gesetzt hat, hat das Amtsgericht Daun ihn nun zu einer Geldstrafe von insgesamt 30.000 Euro verurteilt. Der Arzt muss 120 Tagessätze zu jeweils 250 Euro zahlen und gilt nun als "vorbestraft".
Konkret ging es im Prozess um zwei Fälle, die sich im Januar und im Mai 2023 in einem Krankenhaus in der Eifel abgespielt haben. Der Arzt hatte laut Anklageschrift veranlasst, dass die zwei Patienten - teils über mehrere Stunden - fixiert werden. Und das, obwohl der zuständige Bereitschaftsrichter dies zuvor ausdrücklich abgelehnt hatte.
Arzt: Wollte Patienten und Mitarbeiter schützen
Dies räumte der Angeklagte bei der Verhandlung auch ein. Er habe die zwei Patienten und die Mitarbeiter schützen wollen, begründete er sein Handeln. Die beiden Personen loszubinden, wäre "verantwortungslos“ gewesen.
Da er die beiden Patienten seit Jahren behandle, wisse er ihre Gefährlichkeit einzuschätzen. Er kenne deren Stimmungsschwankungen und ihr teils wahnhaftes und aggressives Verhalten, argumentierte der Psychiater. Sie hätten zum Zeitpunkt der Einweisung eine Gefahr für sich selbst und das Pflegepersonal dargestellt.
Richter beschreibt Patienten als "friedlich“
Der zuständige Bereitschaftsrichter hatte die Lage anders eingeschätzt, wie er als Zeuge vor Gericht schilderte. Seiner Meinung nach konnte der Arzt die Fixierung nicht ausreichend begründen.
Zum einen habe er die Patienten bei Gesprächen als friedlich erlebt, so der Bereitschaftsrichter. Zum anderen seien die beiden während der Fixierung in der Klinik nicht ausreichend betreut worden.
Vor Gericht wurde aber auch deutlich, dass die Vorfälle eine Vorgeschichte haben. Der Bereitschaftsrichter erzählte von häufigen Streitereien mit dem angeklagten Arzt. Dieser habe ihm gegenüber auch geäußert, dass ihm die Beschlüsse des Richters "egal" seien. Dieser habe "ohnehin keine Ahnung."
Urteil: Hohe Geldstrafe für Arzt
Der Trierer Staatsanwalt Volker Anton resümierte in seinem Plädoyer: "Hier sind offensichtlich zwei starke Persönlichkeiten aufeinander getroffen." Nichtsdestotrotz sieht der Ankläger den Fehler aufseiten des Arztes.
Der hätte sich nicht über die richterlichen Anordnungen hinwegsetzen dürfen - egal, ob er dafür gute Gründe gehabt habe. Anton sah in dem Verhalten des Arztes daher eine "Selbstherrlichkeit" und forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 250 Euro.
Das Gericht folgte der Einschätzung des Staatsanwalts. Aus Sicht der Richterin Julia Schmitz-Garde haben sich die Vorwürfe voll umfänglich bestätigt. Die Verteidigung hatte gefordert, dass ihr Mandant freigesprochen wird. Ob die Anwältin des Psychiaters gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt, blieb zunächst noch unklar.